alternativtext=Lehrsammlung mit verbotenen Waffen im Bayerisches Landeskriminalamt|mini|Lehrsammlung mit verbotenen Waffen im Bayerischen Landeskriminalamt alternativtext=Verbotene Waffen (Bayerisches Landeskriminalamt)|mini|Verbotene Waffen (Bayerisches Landeskriminalamt) Als verbotene Gegenstände werden in Deutschland Waffen und Munition bezeichnet, die laut der des Abs. 2 bis 4 Waffengesetz (sog. Waffenliste) als „Verboten zum Umgang“ definiert werden.
Dazu gehören unter anderem: vollautomatische Schusswaffen (z. B. Maschinenpistolen und Maschinengewehre) abgesägte Schrotflinten, kurze Pumpguns und schnell zerlegbare Gewehre Präzisionsschleuder (Schleudern mit Armstützen und vergleichbaren Vorrichtungen) als andere Gegenstände getarnte Waffen (z. B. Stockdegen, Schießkugelschreiber, Gürtelschnallenmesser) Zielbeleuchtung (z. B. Laserpointer, sofern an einer Waffe montiert oder mit Montagevorrichtung versehen) Nunchakus Schlagringe Wurfsterne Butterfly-, Fall-, Spring- und Faustmesser Molotowcocktails nicht zugelassene Reizstoffsprühgeräte und Elektroschockgeräte Unterkaliber-Treibspiegelgeschosse Leuchtspur- und Hartkerngeschosse große Magazine (über 10 Schuss bei Langwaffen, über 20 Schuss bei Kurzwaffen)
Kategorie:Waffenrecht (Deutschland)