Der Begriff Wirtschaftsparlament hat verschiedene Bedeutungen:
der Anspruch, ein Wirtschaftsparlament zu sein, wird von der Wirtschaftskammer Österreich und den deutschen Industrie- und Handelskammern vertreten. ein Wirtschaftsparlament, als Teil der Legislative, wurde historisch als Gegengewicht zu der Macht des Parlamentes diskutiert. (Gescheiterte) Umsetzungsversuche sind in folgenden Artikeln beschrieben: Vorläufiger Reichswirtschaftsrat Volkswirtschaftsrat (Preußen) Bundeswirtschaftsrat in der Maiverfassung des austrofaschistischen Ständestaat (Österreich) in der Viergliederung der Politik von Johannes Heinrichs (Philosoph) eines von vier themenspezifischen Parlamenten neben dem Grundwerte-, Kultur- und politischen Parlament