Der DSV-Jugendsegelschein ist ein verbandsinterner Segelschein des Deutschen Segler-Verbandes (DSV). Der Schein ist nicht amtlich und hat daher kein gesetzliche Gültigkeit. Er ist jedoch Voraussetzung für die Teilnahme an DSV-Regatten. Der Schein kann bis zum vollendeten 14. Lebensjahr mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erworben werden.

Bis zum 1. März 2021 hieß dieser Segelschein Jüngstensegelschein.Änderung der Wettsegelordnung des DSV, Neufassung gültig ab 1. März 2021

Voraussetzungen

Mindestalter: vollendetes siebtes Lebensjahr Maximalalter für die Prüfung: vollendetes 14. Lebensjahr Zustimmung der gesetzlichen Vertreter Deutsches Schwimmabzeichen in Bronze oder 15 Minuten Dauerschwimmen

Es ist eine theoretische und praktische Prüfung vor einer Prüfungskommission von drei Prüfern abzulegen, die von der Schulleitung oder dem Vereinsvorstand bestimmt werden. Der DSV-Jugendsegelschein wird mit Vollendung des 17. Lebensjahres ungültig. Ab 14 Jahren kann der DSV-Sportsegelschein erworben werden. Der DSV-Jugendsegelschein ist kein offizieller Führerschein und ersetzt nicht die Befähigungszertifikate für Sportbootführer in Deutschland.

Weblinks Jugendsegelschein auf der Seite des DSV Jugendsegelschein-Vorschrift des Deutschen Segler-Verbands (PDF; 126 kB) Einzelnachweise

Kategorie:Segelsport (Deutschland) Kategorie:Jugend und Sport