Der deutsche Begriff Bezirk (von aus ‚Kreis‘, Abkürzungen: Bez./Bz.) bezeichnet ein abgegrenztes Gebiet, einen Landstrich, eine Region, insbesondere aber eine hierarchische Gliederungstufe der Verwaltungsgliederung. In der Abgrenzung bzw. Gegenüberstellung der Begriffe ‚Kreis‘ und ‚Bezirk‘ gibt es historische und regionale Unterschiede.
Bedeutung Stadtbezirk nach Ländern Deutschland In Deutschland ist die Bildung von verwaltungstechnischen und politischen Stadtbezirken in den Gemeindeordnungen der Länder geregelt. Größere Städte sind danach oft zur Untergliederung in Stadtbezirke verpflichtet. Die formelle Einrichtung der Stadtbezirke erfolgt durch Beschluss des Stadtrats und wird in der Hauptsatzung verankert. Die individuellen Bezeichnungen für Stadtbezirke variieren oftmals je nach Stadt. So heißen sie beispielsweise in Hamburg und Berlin schlicht Bezirke; zur Zeit der DDR wurden die Bezirke in Ost-Berlin Stadtbezirke genannt, weil der Begriff Bezirk belegt war. In Hessen und Rheinland-Pfalz wird dagegen einheitlich der Begriff Ortsbezirk gebraucht, da in diesen Ländern sowohl Städte als auch Gemeinden ohne Stadtstatus Bezirke bilden können.
Österreich In Österreich gibt es in einigen Städten nominelle Stadtbezirke (Graz, Klagenfurt; siehe Liste der Stadtbezirke von Graz und Stadtgliederung von Klagenfurt) oder Gemeindebezirke (Wien; siehe Wiener Gemeindebezirke). In anderen Städten wie etwa Salzburg spricht man hingegen von Stadtteilen. Linz war bis 2013 ebenfalls in Stadtteile unterteilt, die sich wiederum in statistische Bezirke gliederten. Dieses System wurde 2014 von der Gliederung in statistische Bezirke abgelöst, die meist größer als die ehemaligen statistischen Bezirke, aber kleiner als die ehemaligen Stadtteile sind.
Nur die 23 Wiener Gemeindebezirke und die 17 Grazer Stadtbezirke verfügen über eigene, gewählte politische Vertretungskörper, die in Wien Bezirksvertretungen und in Graz Bezirksräte genannt werden.
Eine weitere Art von Stadtbezirken ist in vielen Gemeinden – außer in Zählsprengelgemeinden – der Zählbezirk, der bevölkerungsstatistischer Natur ist. In Städten, die keine Zählbezirke haben, sind diese auch in der Stadtgliederung verankert (etwa in Linz); in manchen decken sich Zählbezirke und Stadtteile, in anderen nicht.
Manche Gemeinden gliedern sich schließlich in Ortschaften (etwa Innsbruck; dort sind diese zugleich Stadtteile).
Schweiz In der Schweiz ist für einen Stadtbezirk der Begriff Stadtkreis üblich.
Tschechien Die tschechische Hauptstadt Prag ist in 22 Verwaltungsbezirke aufgeteilt.
Begriffsverwendung Verwaltungseinheit Stadtbezirke als Verwaltungseinheiten unterhalb der Stadtverwaltung werden in Großstädten eingerichtet, um sie bürgernah verwalten zu können. Beispiele sind die Berliner, Hamburger, Wiener, Pariser oder Londoner Bezirke.
Solche Stadtbezirke (auch: Verwaltungsbezirk, Gemeindebezirk) haben eine direkt gewählte Vertretung und einen eigenen Bürgermeister (die Bezeichnungen und Kompetenzen sind je nach Stadt verschieden).
In Nordrhein-Westfalen gibt es nach der Gemeindeordnung Stadtbezirke mit Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten. In Niedersachsen können Stadtbezirke in kreisfreien Städten oder Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern eingerichtet werden.Niedersächsische Gemeindeordnung (zu Stadtbezirken siehe ab Seite 26 der PDF; 188 kB) Das Gremium oder dessen einzelnes Mitglied heißt dann Stadtbezirksrat.
Der Stadtbezirk hat eine eigene Bezirksvertretung, oft Bezirksbeirat oder Bezirksversammlung genannt, in Nordrhein-Westfalen Bezirksvertretung, in Niedersachsen Stadtbezirksrat, die bei oder nach jeder Kommunalwahl neu gebildet wird. Je nach Land wird das Gremium direkt vom Volk gewählt oder durch den Stadtrat bestellt. Der Stadtbezirk hat einen Bezirksvorsteher oder Bezirksamtsleiter, der hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig ist und in Berlin und den niedersächsischen Städten offiziell Bezirksbürgermeister heißt (in anderen Bundesländern vereinzelt inoffiziell so benannt wird). Als Verwaltungsstelle des Stadtbezirks dient ein eigens eingerichtetes Bezirksamt. Die Bezeichnungen Bezirksbeirat, Bezirksvorsteher, Bezirksbürgermeister oder Bezirksamt können aber von Land zu Land abweichen.
Die fehlende oder ungleichgewichtige Vertretung von einzelnen Stadtteilen oder Vierteln innerhalb der Stadtbezirke kann zu einem Demokratiedefizit und zu politischen oder sozialen Konflikten führen. In Nordrhein-Westfalen kann zu jeder Kommunalwahl in den kreisfreien Städten die Zahl der Stadtbezirke geändert werden, was in der Regel zu heftigen und emotionalen Diskussionen führt.siehe zum Beispiel
Statistische Einteilung Sogenannte Stadtbezirke können jedoch auch kleinräumige statistische Gebiete innerhalb von Städten sein, die nichts mit der vorgenannten Selbstverwaltungseinheit Stadtbezirk zu tun haben, ein Beispiel hierfür sind die Stadtbezirke von Frankfurt am Main. Die innerstädtischen Unterteilungen mit Selbstverwaltung heißt dort stattdessen Ortsbezirk.
Neben Verwaltungsbezirken definieren Städte zum Zwecke der kleinräumigen Darstellung statistischer Daten auch Statistische Bezirke als Ebene der Kleinräumigen Gliederung.
Weitere Bedeutungen Daneben bezeichnen auch viele Organisation (Unternehmen, Parteien, Gewerkschaften, Sportverbände etc.) ihre regionalen Organisations- oder Verwaltungseinheiten als Bezirke. In der Forstverwaltung gibt es, zum Beispiel, Forstbezirke.
Abgrenzung zum Stadtteil Der Begriff Stadtteil bezeichnet vorrangig eine geographische Einteilung. In kleineren Städten werden die Begriffe häufig synonym verwendet.
Die Abgrenzung zum Begriff Stadtbezirk ist nicht einheitlich. Ein Stadtbezirk als Verwaltungseinheit oder statistische bzw. planerische Einheit kann:
mehrere Stadt-/Ortsteile umfassen (z. B. Berlin: Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg umfasst die sechs Ortsteile Schöneberg, Friedenau, Tempelhof, Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade). Diese Variante ist in deutschen Großstädten die Regel; identisch mit einem Stadtteil sein (z. B. München, Stadtteil und Stadtbezirk Laim); einen Teil eines Stadtteils umfassen (z. B. in Frankfurt am Main heißt die oberste Ebene Ortsbezirk, es gibt dort 124 Stadtbezirke); aus diesen Formen gemischt sein (z. B. München, der Stadtteil Giesing ist Bestandteil der Stadtbezirke Obergiesing-Fasangarten und Untergiesing-Harlaching, die außer den Teilen Giesings weitere Stadtteile enthalten). in Hof wurde die Gliederung anders vorgenommen. Mehrere Ortsteile, in die das gesamte Stadtgebiet gegliedert ist, bilden Stadtteile.
Staatliche Verwaltungseinheiten Belgien
In Belgien sind die Provinzen in insgesamt 43 Bezirke eingeteilt. Auf Französisch heißen sie , auf Niederländisch , werden aber im belgischen Amtsdeutsch offiziell als Bezirke bezeichnet, während daneben inoffiziell auch im Deutschen der Begriff Arrondissement benutzt wird. Die Gleichsetzung der Bezeichnungen „Bezirk“ und „Arrondissement“ ist zwar in Belgien amtlich, kann aber nicht einfach auf andere Staaten übertragen werden. Diese Bezirke sind reine Verwaltungseinheiten, ohne eigene politische Entscheidungsbefugnisse.
Deutschland In Deutschland wird der Begriff für folgende (teilweise in ihrer räumlichen Ausdehnung jedoch vergleichbare) regionale Verwaltungsebenen verwendet: die in der preußischen Verwaltungsreform 1815 geschaffenen und später von anderen Ländern übernommenen Regierungsbezirke, an deren Spitze ein Regierungspräsident steht. In Niedersachsen wurden die nicht aus der preußischen Provinz Hannover, sondern aus den Ländern Oldenburg und Braunschweig hervorgegangenen Bezirke Verwaltungsbezirke genannt. Außerdem gab es bis 1928 in Preußen Gemeinde- bzw. Gutsbezirke. Im Land Württemberg-Baden existierten die beiden Landesbezirke Baden und Württemberg. die 14 Bezirke der DDR und die Hauptstadt Berlin (ab 1961 in der offiziellen Funktion eines Bezirks, Erlass des Staatsrates der DDR vom 7. September 1961 (GBl. SDr. 341, S. 3).). Oberstes Gremium war der Rat des Bezirks. In Bayern gibt es außerdem neben den (staatlichen) Regierungsbezirken als kommunale Körperschaften sogenannte Bezirke, die mit den gleichnamigen Regierungsbezirken deckungsgleich sind. Damit gibt es für dasselbe geografische Gebiet jeweils eine Bezirksregierung als staatliche Behörde mit dem Regierungspräsidenten an der Spitze und eine kommunale Bezirksverwaltung, die dem direkt gewählten Bezirkstag verantwortlich ist. Ähnliches gilt für den Bezirksverband Pfalz, mit dem Unterschied, dass bei ihm das Gebiet der staatlichen Verwaltungsbehörde (heute Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd) seit 1968 ein größeres Gebiet umfasst als den bis dahin deckungsgleichen Regierungsbezirk Pfalz.
Historisch
Die Verwendung der Bezeichnung „Bezirk“ für die höhere Verwaltungseinteilung und „Kreis“ für die niedrigere stammt aus Preußen und wurde erst 1939 auf die übrigen Länder übertragen. Vorher wurde in Bayern, Württemberg und Sachsen die höhere Ebene als Kreis bzw. Kreishauptmannschaft bezeichnet und die niedrigere als Bezirk, Oberamt bzw. Bezirkshauptmannschaft.
Im Kurfürstentum Hessen wurden die Provinzen nach der Märzrevolution 1848 aufgelöst und durch neun Bezirke ersetzt, deren Zuschnitt etwa heutigen Landkreisen entsprach. Diese Neuregelung wurde bereits 1851 rückgängig gemacht. Siehe hierzu Bezirk (Kurfürstentum Hessen). Noch in der bayerischen Verfassung von 1946 wurden wieder die althergebrachte Bezeichnungen verwendet, also „Kreis“ für den Bezirk und „Bezirk“ für den Landkreis.
Bei der Annexion Elsass-Lothringens 1871 durch das Deutsche Reich wurde dort die französische Verwaltungseinteilung nach preußischem Muster umbenannt, die Départements wurden zu Bezirken und die Arrondissements zu (allerdings erheblich verkleinerten) Kreisen. Für die unter den Arrondissements/Kreisen liegende Ebene der Cantons wurde die französische Bezeichnung ins Deutsche übernommen.
Österreich
In Österreich sind die 94 Politischen Bezirke (15 Statutarstädte (Stadtbezirke), 79 Landbezirke – in Vorarlberg und Niederösterreich Verwaltungsbezirke) Verwaltungseinheiten zwischen Bundesland und Gemeinde, genießen im Gegensatz zu diesen jedoch keine Selbstverwaltungsrechte. Ihr Spitzenbeamter ist ein – ernannter – Bezirkshauptmann (bzw. in den Statutarstädten der Bürgermeister). Zudem gibt und gab es auch Politische Exposituren, die eine Art Außenstelle der Bezirkshauptmannschaft sind.
Statistisch werden die österreichischen Bezirke zu 35 NUTS-3-Regionen zusammengefasst.
Der Begriff Bezirk taucht im Kaisertum Österreich als Verwaltungseinheit der österreichischen Militärgrenze in Anlehnung an die 18 Regimentsbezirke auf.Von der Grundherrschaft zum Bürgerservice im Amtsblatt der BH Mödling, Jubiläumsausgabe 2018. Neben den Politischen Bezirken gibt es außerdem (nicht immer deckungsgleich) Gerichtsbezirke als zuständiger Sprengel eines Bezirksgerichts.
Schweiz
In der Schweiz ist ein Bezirk in fast allen Kantonen eine administrative Unterteilung des Kantons. Ausnahme ist der Kanton Schwyz, wo die sechs Bezirke Gebietskörperschaften sind. Sie wird in einigen Kantonen auch Distrikt, Kreis, Amtei oder Region, früher auch Amt oder Amtsbezirk genannt.
Im Kanton Appenzell Innerrhoden ist Bezirk die Bezeichnung für (politische) Gemeinde.
Südtirol Südtirol verwendet einen zu Österreich analogen Begriff Bezirk, kennt darüber hinaus auch Bezirksgemeinschaften auf Ebene der Talschaften als Gliederungselemente.
Übersetzungen Ist die Verwendung des Begriffs Bezirk schon im deutschen Sprachraum uneinheitlich, so ist die Übersetzung von Verwaltungsbezeichnungen aus anderen Ländern und Sprachen erst recht problematisch. Zumeist werden dabei Analogien zur Verwaltungseinteilung Preußens oder derjenigen der DDR herangezogen, in Donauländern stattdessen österreichische.
Volksrepublik China