Laubst, , ist ein OrtsteilAuflistung als Ortsteil von Drebkau im Kommunalverzeichnis Brandenburg; abgerufen am 2. Mai 2026 der Stadt Drebkau im südbrandenburgischen Landkreis Spree-Neiße. Laubst war bis 2001 eine selbständige Gemeinde.
Geographie mini|Teich auf dem Dorfanger Der Ortskern von Laubst liegt ca. 1,7 Kilometer nordöstlich des Stadtkerns von Drebkau. Mit dem Wohnplatz Laubster Ausbau reicht die Bebauung aber bis auf wenige hundert Meter an die Bebauung von Drebkau heran. Mit der Eingliederung von Löschen in die damals noch selbständige Gemeinde Laubst zum 10. Januar 1973 wurde auch die Gemarkung von Löschen mit der Gemarkung von Laubst vereinigt. Die Flur 1 der heutige (vereinigten) Gemarkung Laubst entspricht der früheren Gemarkung Laubst, Flur 2 ist die frühere Gemarkung von Löschen. Die frühere Gemarkung von Laubst grenzte im Norden an die Gemarkungen von Siewisch und Leuthen, im Osten an die frühere Gemarkung von Löschen, im Süden an die Stadtgemarkung von Drebkau und die frühere Gemarkung von Golschow. Die südwestliche Grenze bildet der Vorfluter Jehserig-Drebkau des Steinitzer Wassers.
Der Ortskern von Laubst ist über die K7125 von Drebkau aus zu erreichen. Eine weitere Verbindung zu Drebkau besteht über die Schloßstraße und den Laubster Ausbau. Die K71245 verläuft nordwestlich weiter nach Siewisch, im Osten nach Löschen. Östlich des Ortskerns verläuft die Bahnstrecke Großenhain–Cottbus. Die Bundesstraße 169 führt östlich fast parallel der Bahnstrecke durch die Gemarkung. mini|Laubst auf dem Urmesstischblatt 4351 Drebkau von 1846 Geschichte Der Ort wurde erst 1527 zum ersten Mal urkundlich als Laubest erwähnt. Der Ortsname ist wahrscheinlich von einem sorb. Personennamen Ľuboš abgeleitet, der Name wäre somit als Ort eines Mannes namens Ľuboš zu übersetzen. Rudolf Lehmann charakterisiert die Dorfstruktur als Platzdorf.
Besitzgeschichte Laubst gehörte im 16. Jahrhundert zum Rittersitz Raakow. Am 17. Oktober 1527 erhielt Siegmund (I.) von Köckritz auf Raakow den Lehnbrief mit folgenden Pertinenzen (Zubehörungen): Dorf und Rittersitz Raakow, Pritzen, Siewisch, Illmersdorf und Koschendorf sowie Groß Jauer, Kunersdorf, Kausche, Laubst, Brodtkowitz und Löschen mit allen Zubehörungen, wie sie vorher schon sein Vater hatte. Es handelte sich dabei um eine Wiederbelehnung bzw. Bestätigung der Lehen nach dem Wechsel in manu dominante (Tod des böhmisch-ungarischen Königs Ludwig II. in der Schlacht bei Mohács (1526)) und Inthronisation des Habsburgers Ferdinand als böhmischer König. Nach dem Lehnbrief von 1527 waren mitbelehnt seine Vettern Poppo und Hans von Köckritz auf Drebkau sowie die Brüder Georg, Heinrich und Nickel von Köckritz zu Domsdorf.
Da Laubst Zubehör zu Raakow war dürfen wir als Vorbesitzer wahrscheinlich schon den Vater des Siegmund (I.), den im Jahr 1510 verstorbenen Nickel von Köckritz annehmen, der nachweislich um 1500 auf Raakow ansässig war. Anscheinend hatte auch der Bruder des Siegmund (I.), Hans genannt, noch Anteile an dem Raakower Besitz oder war zumindest in Raakow wohnhaft, denn als am 2. Juli 1538 die Brüder Balthasar und Luppold von Köckritz auf Drebkau mit den Lehngütern ihres verstorbenen Vaters belehnt wurden, erscheinen als Mitbelehnte ihre Vettern Hans und Siegmund von Köckritz zu Raakow. Siegmund (I.) von Köckritz war mit Dorothea von Polenz verheiratet, mit der er die vier Söhne Siegmund (II.), Hieronymus, Job und Nicol hatte. Siegmund (I.) von Köckritz starb wohl in der ersten Hälfte des Jahres 1575.
Am 20. Juli 1575 erhielten die vier Söhne des Siegmund (I.) die Belehnung mit dem ererbten väterlichen Besitz durch Landvogt Jaroslav von Kolowrat. Eine Wiederbelehnung erhielten sie 1579 nach dem Tod von Kaiser Maximilian, der auch böhmischer König war. In der brüderlichen Teilung fielen Raakow mit Kausche und Laubst an Siegmund (II.), während Hieronymus Koschendorf, Löschen und Siewisch, und Job Pritzen, Groß Jauer und Kunersdorf erhielt. Der Sohn Nicol wurde mit einer Geldsumme abgefunden.
mini|Altar in der Dorfkirche Laubst mini|Altar in der Dorfkirche Laubst, Wappen der Margarethe von Zabeltitz mini|links|Altar in der Dorfkirche Laubst, Wappen des Siegmund von Köckritz Siegmund (II.) von Köckritz war mit Sara von der Sahla verheiratet, die ihm 1.500 Taler Ehegeld beibrachte, die dem Ehemann vom Schwiegervater Abraham von der Sahla auf Schönfeld in bar ausbezahlt wurden. Als Sicherheit vermachte Siegmund (II.) von Köckritz seiner Frau das Dorf Raakow als Leibgedinge. Siegmund (II.) von Köckeritz war in zweiter Ehe mit Margarethe von Zabeltitz verheiratet. Aus welcher Ehe der gleichnamige Sohn Siegmund (III.) stammte, ist nicht bekannt. 1608 stifteten Siegmund (II.) von Köckritz und Margarethe von Zabeltitz einen neuen Altar für die Kirche in Laubst, der noch erhalten ist. Siegmund (II.) von Köckritz erhielt am 18. Februar 1598 einen brandenburgischen Lehnbrief über Raakow; weitere Lehnbriefe für Siegmund (II.) von Köckritz über Raakow und Zubehör datieren vom 13. Mai 1609 und vom 24. März 1620.
Nach Krüger war 1614 schon der Sohn (Hans) Siegmund (III.) im Besitz von Raakow. Nach Houwald bezieht sich erst ein Lehnbrief vom 1. Februar 1623 ausgestellt vom Landvogt Siegmund Seyfried von Promnitz auf den Sohn (Hans) Siegmund (III.) von Köckritz. Als Zubehör zu Raakow ist in diesem Lehnbrief neben Raakow, Kausche und Laubst noch die Neue Wiese bei Pritzen und drei Untertanen in Drebkau aufgeführt. Siegmund (III.) war mit Elisabeth von Kottwitz verheiratet, mit der er die Söhne Hans Siegmund und Caspar Siegmund hatte. 1630 starb Siegmund (III.) von Köckritz. Nach dem Tod des Vaters bzw. Ehemannes stritten sich die Mutter und ihre noch unmündigen Söhne um 600 Taler, die der Verstorbene zu Beginn ihrer Ehe seiner Frau versprochen hatte. Es handelte sich um eine Schuldverschreibung des Hans Balthasar von Kottwitz für Siegmund (III.) von Köckritz. Der Ausgang des Prozesses ist nicht bekannt. Am 24. Dezember 1631 gaben die Vormünder der unmündigen Söhne zunächst die Mutung auf die Lehen des verstorbenen Vaters ab. Am 23. Februar 1632 stellte der Landvogt Siegmund Seyfried von Promnitz ihnen den Lehnbrief über das Gut Raakow, Laubst und Kausche sowie über die neue Wiese bei Pritzen und über drei Untertanen in Drebkau aus. Am 21. Juli 1637 wollte der nun volljährig gewordene Hans Siegmund selber belehnt werden und die Lehnspflicht ablegen. Anscheinend erhielten die beiden Brüder gemeinsam die Lehn über die väterlichen Güter. Caspar Siegmund starb am 13. Dezember 1640 ohne Leibeserben, und sein Bruder Hans Siegmund erhielt nun auch die andere Hälfte des väterlichen Erbes. Der Besitz war stark verschuldet und hatte außerdem schwer unter den Folgen des Dreißigjährigen Krieges zu leiden. 1642 musste Hans Siegmund (III.) von Köckritz das Gut Kausche mit der halben Heide für 2.500 Taler an den Oberstwachtmeister Abraham (Albrecht) von Lucke auf Weißagk verkaufen. Zwar hatte das Gut einen Taxwert von 7.000 Talern, es war jedoch aufgrund der Verwüstungen momentan nicht mehr wert. Laubst musste er mehrfach verpfänden. 1640 lieh er sich bei Heinrich von Birckholtz 500 Taler und stellte dafür das Gut Laubst als Sicherheit. 1647 musste er Laubst an Ulrich von Wolfersdorf wegen eines Darlehens in Höhe von 2.000 Gulden und 840 Gulden Zinsenrückständen verpfänden. 1647 musste er 500 Gulden bei Caspar von Minckwitz auf Groß Jehser aufnehmen. 1648 hatte er 300 Taler Schulden beim Lübbenauer Schösser Daniel Andreae.
Hohe Schulden hatte er auch bei dem Cottbuser Ratsherrn und Seidenhändler Jacob Richter, für die er mit seinem gesamten Vermögen haftete. 1642 musste er schließlich eine Hälfte von Laubst, bestehend aus neun Bauernstellen, von denen allerdings sechs oder acht Stellen wüst waren (die Quellen widersprechen sich in diesem Punkt), für 2.712 Taler und 12 Groschen verkaufen. Seither gab es in Laubst zwei Gutsanteile und in der weiteren Folge auch zwei Rittersitze bzw. Gutshäuser; dies waren der Köckritzsche Anteil, der Siegmund von Köckritz verblieben war, später Gut Laubst I genannt, und der Richtersche Anteil, später Gut Laubst II genannt.
Der Köckritzsche Anteil (Laubst I) Das Gut lag westlich vom Dorfteich und südlich der Laubster Dorfstraße 2a–d. 1669 war Siegmund (III.) von Köckritz gestorben. Erben von Raakow und halb Laubst waren seine Söhne Kaspar Siegmund, Siegmund Adolf, Kaspar Friedrich und Siegmund Seyfried. Trotz des Verkaufs von Kausche und der Hälfte von Laubst war das Gut immer noch hoch verschuldet. Es kam deshalb zum Konkurs. Immerhin konnte Kaspar Siegmund von den Gläubigern die Hälfte von Laubst erwerben, was ihm 1671 gerichtlich bestätigt wurde. Am 22. April 1672 erhielt er den Lehnbrief über die Hälfte von Laubst. Sein Bruder Siegmund Adolf kaufte Raakow aus der Konkursmasse seines Vaters für 1.500 Taler. 1681 starb ihr Vetter Hieronymus von Köckritz auf Koschendorf, Groß Jauer, Kunersdorf und Chransdorf ohne Leibeserben; Erben waren die vier Brüder Siegmund Adolf, Siegmund Seyfried, Kaspar Siegmund und Kaspar Friedrich, die am 23. September 1681 die Lehnspflicht leisteten. 1683 teilten sie den Besitz unter sich auf. Landgerichtsassessor Kaspar Siegmund von Köckritz erhielt Koschendorf und Siewisch für 7.400 Taler, Siegmund Seyfried Groß Jauer, Kunersdorf und Chransdorf. Die beiden anderen Brüder wurden in Geld abgefunden. Der Lehnbrief für die vier Brüder wurde dagegen erst am 16. März 1684 ausgestellt. Kaspar Siegmund musste 1688 seine Hälfte von Laubst auf sechs Jahre an Johann Ernst von Staupitz wiederkäuflich veräußern. Johann Ernst von Staupitz überließ das Gut seinem Sohn Günter Ernst zur Bewirtschaftung. Kaspar Siegmund von Köckritz konnte die Hälfte von Laubst nach dieser Frist wieder zurück erwerben. Allerdings kam es zum Prozess, da Staupitz vorbrachte, dass er in den sechs Jahren das Gut stark verbessert habe. In einem Vergleich musste sich dieser aber mit der vergleichsweise bescheidenen Entschädigungssumme von 90 Talern begnügen. Am 20. Oktober 1694 erhielt Kaspar Siegmund von Köckritz einen neuen Lehnbrief für seine Hälfte von Laubst. Am 11. November 1697 musste er seine Hälfte von Laubst schließlich doch für 6.000 Taler an Hans Heinrich von Nostitz auf Geisendorf (bei Neupetershain), Oberuhna und Oehna (beide bei Bautzen) verkaufen.
Hans Heinrich von Nostitz war kurbrandenburgischer Landesfischmeister; er erhielt am 13. Juli 1699 den Lehnbrief über halb Laubst. Mitbelehnt waren sein Bruder Franz Adam und die vier Söhne seiner Tochter Beate Sophie. Diese war mit Hans Adam von Löben auf Krieschow verheiratet. Hans Heinrich von Nostitz war in erster Ehe mit Johanna Sofie von Haugwitz, in zweiter Ehe mit Magdalene Tugendreich von Löben verheiratet. Aus der letzteren Ehe ging der Sohn Johann Adolf und die Töchter Beate Sofie (verh. von Löben), Johanna Eleonore (verh. von Wiedebach) und Helene Tugendreich (verh. von Gersdorf) hervor. 1715 starb der Landesfischmeister Hans Heinrich von Nostitz.
mini|hochkant|Dorfkirche Laubst, Totenschild des Johann Adolf von Nostitz Erbe des Hans Heinrich von Nostitz war der einzige Sohn Johann Adolf. Danach gab es langwierige Streitereien unter den Erben, besonders auch mit den mitbelehnten Söhnen der Tochter Beate Sophie, mit Namen Adam Heinrich, Kurt Hildebrand, Adolf Maximilian und Friedrich Eberhard von Löben. 1718 verpachtete Johann Adolf von Nostiz sein Laubster Anteilgut an Johann Friedrich Reichhelm. In den Jahren 1721 bis 1726 hatte er das Anteilgut Laubst an Johann Gottfried Reichel verpachtet. In den Akten ist er mit zahlreichen Prozessen mit seinen Untertanen und den Besitzern des anderen Laubster Gutes verzeichnet. Am 11. August 1736 starb Johann Adolf von Nostitz ohne männliche Erben. In der Südostecke der Laubster Dorfkirche ist sein aufwendig gestalteter Totenschild angebracht.