miniatur|Das Hohe Schloss über Füssen Das Amtsgericht Füssen war ein von 1879 bis 1973Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) vom 25. April 1973 (GVBl. Nr. 9/1973, S. 189) - nicht mehr erwähnt bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der Stadt Füssen. Bis 2005 war es noch Zweigstelle des Amtsgerichts Kaufbeuren.
Geschichte Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde ein Amtsgericht in Füssen gebildet, dessen Sprengel identisch mit dem vorherigen Landgerichtsbezirk Füssen war. Es wurde zum 1. Juli 1973 in eine Zweigstelle des Amtsgerichts KaufbeurenVerordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 30. Mai 1973 (GVBl. Nr. 13/1973, S. 341) umgewandelt, die noch bis 30. Juni 2005 bestand.Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 1. April 2005 (GVBl. Nr. 8/2005, S. 112)
Gerichtsgebäude Das Amtsgericht Füssen nutzte Räumlichkeiten im Füssener Schloss.Amtsgericht mietet zusätzliches Gebäude: Füssener Zweigstelle zieht bis 30. Juni nach Kaufbeuren allgäu-online vom 24. Februar 2005.
Einzelnachweise
Kategorie:Organisation (Füssen) Fussen Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 2005