Die Clearingstelle Urheberrecht im Internet, kurz CUII, ist ein Zusammenschluss von Internetdienstanbietern und Vertretern von Urheberrechteinhabern, der in Deutschland die Sperrung von Webseiten koordiniert, die er als strukturell urheberrechtsverletzend einstuft. Die CUII wird durch eine Geschäftsstelle innerhalb des Vereins „Selbstregulierung Informationswirtschaft e. V.“ vertreten.

Vorgehen Die Clearingstelle empfiehlt die Sperrung von Webseiten, die von ihr als strukturell urheberrechtsverletzend eingestuft werden. Darunter sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Webseiten zu verstehen, die urheberrechtlich geschützte Werke planmäßig und ohne Berechtigung vielen Nutzern zugänglich machen.

Die Mitglieder der CUII vereinbarten am 18. Januar 2021 einen Verhaltenskodex und eine Verfahrensordnung, nach deren Richtlinien ein Sperrverfahren abläuft. Das Verfahren beginnt mit einem Antrag eines Rechteinhabers, der unmittelbar oder mittelbar Mitglied der CUII ist. Die Clearingstelle erteilt eine Sperrempfehlung, wenn ein dreiköpfiger Prüfungsausschuss unter Vorsitz eines geheimen, pensionierten Richters des Bundesgerichtshofes sie einstimmig empfiehlt. Die Bundesnetzagentur hat das Vorgehen der CUII geprüft und hält die DNS-Sperren für unbedenklich und vereinbar mit den Vorgaben der Netzneutralität. Die einzelnen Verfahren der CUII werden nochmals von der Bundesnetzagentur jeweils darauf überprüft, ob „die Sperre zur Durchsetzung von nationalen Rechtsvorschriften erforderlich ist und ob dabei die Vorgaben zur Netzneutralität eingehalten werden“.

Umgesetzt werden die Beschlüsse durch Domain-Name-System-Sperren der teilnehmenden Internetdienstanbieter. Durch das Einstellen eines alternativen DNS-Servers oder die Nutzung eines Virtual-Private-Networks (VPN) können die Sperrungen umgangen werden.

Geschichte Die erste Empfehlung zur Sperrung einer Domain hatte der Prüfungsausschuss am 22. Februar 2021 beschlossen. Es traf die Domain s.to des Anbieters Serien.sx. Über die Einrichtung der Clearingstelle wurde die Öffentlichkeit am 11. März 2021 informiert. Am selben Tag erklärte das Bundeskartellamt, gegen den Start der Clearingstelle keine Einwände zu haben.

Judikative Instanzen (Gerichte) wurden zunächst nicht in die Verfahren eingebunden, was mit einer Zeitersparnis bei der Durchsetzung begründet wurde. Ebenfalls wurde auf pensionierte Richter verwiesen, die in die Entscheidungen mit eingebunden werden würden.

Im Juli 2025 teilte die CUII auf ihrer Webseite mit, dass die Bundesnetzagentur sich zukünftig auf ihre Pflichtaufgaben fokussieren wolle. Aus diesem Grund habe sie die CUII darum gebeten, die Überprüfung mutmaßlich urheberrechtsverletzender Seiten künftig gerichtlich vornehmen zu lassen. Daraufhin beendete die CUII die Praxis, Webseiten ohne Gerichtsbeschluss zu sperren. Sie wolle zukünftig die Durchführung gerichtlicher Sperrverfahren und die Umsetzung von gerichtlichen Sperranordnungen koordinieren. So wird nach einem Gerichtsurteil, das die Sperrung einer Seite bei einem Anbieter anordnet, eine gleichlautende Empfehlung der CUII ausgestellt. Diese soll für eine Sperrung der Seite bei allen anderen Anbietern sorgen, ohne dass weitere Gerichtsverfahren geführt werden. Recherchen haben dabei gezeigt, dass diese Gerichtsurteile in der Regel Versäumnisurteile sind, da die Anbieter nicht anwesend sind. Die bisherigen Sperren, die nicht gerichtlich entschieden wurden, wurden nicht aufgelöst.

Sperrempfehlungen Die CUII veröffentlicht die Namen der zur Sperrung empfohlenen Websites, allerdings nicht alle zugehörigen Domains. Die Liste der 144 im August 2024 gesperrten Domains wurde durch einen Leak öffentlich bekannt. +URLBeschlussdatumMerkmale der Seitenswpedia.com27. Januar 2026Downloads von Spielen, hauptsächlich für Konsolenkinoger.to25. November 2025Streaminglinks für diverse Filmeibooks.to15. September 2025Schattenbibliothekannas-archive.se3. September 2025Suchmaschine für Schattenbibliothekenrpgonly.com21. August 2025Downloads von Spielen, hauptsächlich für Konsolenfitgirl-repacks.site10. Juni 2025Downloads von Spielenhdfilme.blog17. März 2025Streaminglinks für diverse Filmefilmpalast.to17. März 2025Streaminglinks für diverse Filmenxbrew.net20. Januar 2025Downloads von Spielen, hauptsächlich für Konsolennox.to28. Mai 2025Downloadlinks für Filmegetrockmusic.net22. Juli 2024Downloadlinks für Musiklibgen.gs 27. Mai 2024Schattenbibliothektotalsportek.pro29. April 2024Sportstreamingziperto.com2. April 2024Downloads von Spielenfilmpalast.to4. März 2024Streaminglinks für diverse Filmeromslab.com4. März 2024Downloads von Spielennwsgame.com1. März 2024Downloads von Spielen, hauptsächlich für Konsolenmegakino.co27. Februar 2024Streaminglinks für diverse Filmesci-hub.st 8. Januar 2024Schattenbibliothekbuffstreams.sx8. Januar 2024Sportstreamingfilmfans.org7. August 2023Downloadlinks für Filmeserienfans.org7. August 2023Downloadlinks für Serienjokerlivestream.co22. März 2023Livestreams für Sportereignisseisrbx.me23. Januar 2023Downloadlinks für Musiktaodung.com5. Dezember 2022Downloads von Spielen, hauptsächlich für Konsolenserienjunkies.org4. April 2022Downloadlinks für diverse deutschsprachige Seriencine.to7. Juni 2022Streaminglinks hauptsächlich für Kinofilmekinox.to31. Januar 2022Streaminglinks für diverse Filmestreamkiste.tv26. Juli 2021Streaminglinks für diverse Filmebs.to26. Juli 2021Streaminglinks für diverse Seriennewalbumreleases.net25. Mai 2021Downloadlinks für Musiknsw2u.com6. April 2021Downloads von Spielen, hauptsächlich für Konsolencanna.to9. März 2021Downloadlinks für Musiks.to/serien.sx22. Februar 2021Streaminglinks für diverse Serien

Kritik Markus Beckedahl von Netzpolitik.org befürchtete, dass autoritäre Kräfte die aufgebaute Zensurinfrastruktur zur Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit gebrauchen könnten, wenn sie an die Macht kämen. Felix Reda von der Gesellschaft für Freiheitsrechte sah durch die CUII das Grundrecht auf Informationsfreiheit und die Netzneutralität in Gefahr. Des Weiteren kritisierte er die Umgehung der Gerichte und befürchtete, die CUII ebne „den Weg für weitere außergerichtliche Einschränkungen der Kommunikationsfreiheit“. Zudem wird kritisiert, dass das Verfahren der CUII Anreize setzt, welche die Neutralität der Prüfer zweifelhaft erscheinen lassen. Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz kritisierte das Vorgehen der CUII. Er stellte dabei die Neutralität der CUII sowie die Vereinbarkeit ihres Vorgehens mit den europäischen Vorgaben zur Netzneutralität in Frage.

Die CUII wurde 2024 und 2025 dafür kritisiert, dass die (fortlaufende) Prüfung der Sperrvoraussetzungen nicht zuverlässig erfolgt. Diese Prüfung ist gemäß dem Verhaltenskodex der CUII vorgeschrieben, um die Seiten zu entsperren, sobald sie keine rechtswidrigen Dienste mehr anbieten.

Die Bundesnetzagentur monierte, dass die CUII-Sperrempfehlungen seit 2025 größtenteils auf Versäumnisurteilen aufbauen. Diese Urteile kommen zustande, wenn kein Angeklagter erscheint, und werden ohne eine größere Verhandlung geführt.

Mitglieder

Die teilnehmenden Internetdienstanbieter, welche die Sperrempfehlungen umsetzen, sind 1&1, Deutsche Glasfaser Holding, Freenet DLS, Telefónica Germany, Telekom Deutschland und Vodafone Deutschland. Von den Urhebervertretern wirken der AllScreens Verband Filmverleih und Audiovisuelle Medien, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Bundesverband Musikindustrie, die DFL Deutsche Fußball Liga, der Game – Verband der deutschen Games-Branche, die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), die Motion Picture Association, Sky Deutschland und International Association of Scientific, Technical and Medical Publishers (STM) bei der CUII mit.

Einzelnachweise

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