Die Prozessmaximen (auch Prozessgrundsätze) bilden die Grundsätze des jeweiligen Verfahrensrechtes des Prozessrechts.

Je nach Verfahrensart greifen unterschiedliche Maximen. Diese bestimmen sich nach dem Telos (Verfahrenszweck) der behandelten Streitigkeit bzw. des unstreitigen Verfahrens. Rechtshistorisch sind die Prozessmaximen stets im Fluss gewesen. Es lassen sich folgende Prozessgrundsätze unterscheiden. Teilweise leiten sich die geltenden Prozessmaximen aus der Verfassung her.

Im Einzelnen lassen sich folgende Prozessgrundsätze einander gegenüberstellen (unter Angabe von Anwendungsbeispielen aus den geltenden deutschen Prozessordnungen):

Phase des Prozesses Grundsatz Gegenbegriff Einigungsphase, Vermeidung des Prozesses Verwaltungsangelegenheiten: Pflicht zu Vorverfahren; Zivile Streitigkeiten: EGZPO, Mahnverfahren Einleitungsphase, Beginn des Prozesses Dispositionsmaxime = Verfügungsgrundsatz (Zivilprozess, Verwaltungsprozess) Offizialmaxime (Strafprozess, Ausnahme: Privatklage); Legalitätsprinzip, Ausnahme: Opportunitätsprinzip Vorbereitungsphase, Sammlung des Prozessstoffes; (z. B. Strafprozess: Ermittlungsverfahren; Zivilprozess: ff. ZPO) Verhandlungsgrundsatz = Beibringungsgrundsatz, formeller Wahrheitsbegriff (Zivilprozess) Amtsermittlungsgrundsatz, Inquisitionsmaxime = Untersuchungsgrundsatz; materieller Wahrheitsbegriff (Verwaltungsprozess, Strafprozess) Durchführungsphase, Verhandlung des Prozessstoffes Grundsatz der Öffentlichkeit (Zivilprozess, Strafprozess, Verwaltungsprozess) Nichtöffentlichkeit (z. B. Strafprozess gegen Jugendliche, gewisse Familienstreitigkeiten (Vaterschaftsklage)) Mündlichkeit, Grundsatz Schriftlichkeit, Ausnahme; (vor allem in (amtsgerichtlichen) Zivilprozessen praktisch die Regel) Unmittelbarkeitsprinzip (z. B. ZPO) Mittelbarkeit (Ein Zwang zur Unmittelbarkeit ist vor allem nicht in öffentlichen Verwaltungsangelegenheiten gegeben.) Beschleunigungsgrundsatz der GVG Überprüfungsphase, Fehlerkontrolle und -beseitigung Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs (sämtliche deutsche Prozessordnungen) Recht auf den gesetzlichen Richter Recht auf ein faires Verfahren ( Abs. 1 EMRK), Grundsatz der Waffengleichheit (Zivilprozess) Umsetzungs- bzw. Vollstreckungsphase Verschiedene Phasen Objektivitätsprinzip der Staatsanwaltschaft, Abs. 2 StPO Amtsbetrieb Parteibetrieb Akkusationsprinzip = Anklagegrundsatz Inquisitorischer Prozess = Einleitung und Durchführung des Verfahrens durch die gleiche Instanz Konzentrationsgrundsatz (sämtliche deutsche Prozessordnungen) kontradiktorisches Verfahren = streitiges Verfahren (Zivilprozess, Verwaltungsprozess) unstreitiges Verfahren = Verfahren ohne Parteirollen (Strafprozess, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Verfahren der Verfassungsbeschwerde)

Literatur Helmut Schnellenbach: Grundsätze des gerichtlichen Verfahrens. In: Juristische Arbeitsblätter. 1995, S. 785 ff.

Kategorie:Prozessrecht (Deutschland)