Die Finanzdelegation der Bundesversammlung (FinDel) überprüft und überwacht den eidgenössischen Bundeshaushalt ( Abs. 2 ParlG). Sie ist eine ständige Delegation der beiden Finanzkommissionen der Bundesversammlung und besteht aus je drei Mitgliedern der Finanzkommission von National- und Ständerat.
Kompetenzen Die Finanzdelegation übt im Auftrag der Eidgenössischen Räte die Oberaufsicht über den Finanzhaushalt des Bundes aus ( Abs. 2 ParlG). Insbesondere obliegt ihr die nähere Prüfung und Überwachung des gesamten Finanzhaushalts im Bereich von des Finanzkontrollgesetzes (Art. 51 Abs. 2 ParlG). Ihr obliegt zudem die Observation der finanziellen Aspekte des Staatsschutzes und der Nachrichtendienste. Sofern zeitliche Dringlichkeit besteht, kann die Finanzdelegation dem Bundesrat auch die Zustimmung für Zusatz- und Nachtragskredite sowie für Kreditüberschreitungen erteilen. Dies ist nur notwendig, wenn der Betrag 5 Millionen übersteigt – ansonsten kann der Bundesrat die Bewilligung des Kredits direkt bei der Bundesversammlung beantragen ( und FHG). Abgesehen davon vertritt die Finanzdelegation die Entwürfe für Voranschläge und Rechnungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) vor der Bundesversammlung ( Abs. 3 ParlG), nimmt auch die Revisionsberichte der EFK ab und verfasst Mitberichte zu Botschaften des Bundesrates an die Finanzkommissionen oder andere Kommissionen ( Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 FKG).
Literatur
Weblinks Die Finanzdelegation auf der Website des Parlaments
Siehe auch
Bundesversammlung (Schweiz)#Organe der Bundesversammlung
Einzelnachweise
Kategorie:Legislative (Schweiz) Kategorie:Finanzkontrolle