mini|Blick über Weilmünster Weilmünster ist eine Gemeinde im mittelhessischen Landkreis Limburg-Weilburg. Sie trägt seit dem 30. September 1983 die amtliche Zusatzbezeichnung Marktflecken.

Geografie Geografische Lage Weilmünster liegt am Nordhang des Taunus im Tal der Weil, einem Nebenfluss der Lahn. Die nächstgelegenen, größeren Städte sind Wetzlar (20 Kilometer) im Nordosten, Butzbach (30 Kilometer) im Osten, Usingen (18 Kilometer) im Südosten sowie Bad Camberg (23 Kilometer) und Limburg an der Lahn (35 Kilometer) im Südwesten.

Nachbargemeinden Weilmünster grenzt im Norden an die Städte Weilburg (Landkreis Limburg-Weilburg) und Braunfels, im Osten an die Gemeinde Waldsolms (beide Lahn-Dill-Kreis), im Süden an die Gemeinden Grävenwiesbach, Weilrod (beide Hochtaunuskreis) und Selters sowie im Westen an die Gemeinden Villmar und Weinbach (alle drei im Landkreis Limburg-Weilburg).

Gliederung Weilmünster besteht aus den Ortsteilen Audenschmiede, Aulenhausen, Dietenhausen, Ernsthausen, Essershausen, Laimbach, Langenbach, Laubuseschbach, Lützendorf, Möttau, Rohnstadt, Weilmünster (Kernort) und Wolfenhausen.

Der Kernort Weilmünster ist der nach Einwohnerzahl größte aller Ortsteile des Marktfleckens. Außerdem ist er ein Zentrum für den Einzelhandel und die medizinische Versorgung.

Geschichte Ortsgeschichte Weilmünster wurde im Jahr 1217 als Wilmunstre erstmals urkundlich erwähnt, war zu dieser Zeit aber schon ein Dorf mit einer eigenen Kirche. Es gibt Hinweise, dass das Kloster Fulda, welches Besitzungen im Ort hatte, diese Kirche im Laufe des 9. Jahrhunderts erbauen ließ. Die jetzige evangelische Kirche wurde Anfang des 16. Jahrhunderts und ihr viereckiger Wehrturm bereits um das Jahr 1300 errichtet. Ab 1601 ist ein regelmäßiger Markt in Weilmünster nachgewiesen. Weilmünster war Amtssitz des Amtes Weilmünster. Der Ort gehörte zu Nassau, nach der Erbteilung zu Nassau-Weilburg, ab 1806 zum Herzogtum Nassau und kam nach der preußischen Annexion im September 1866 zur preußischen Provinz Hessen-Nassau.

Die Industrialisierung in Weilmünster begann früh. Für das Jahr 1421 ist in Audenschmiede eine Waldschmiede nachgewiesen. Bereits vor 1495 existierte mit der Grube Mehlbach ein Bergwerk zur Gewinnung von Silber, Blei und Kupfer, welches im Laufe der Jahrhunderte zu den ergiebigsten der Lahnmulde gehörte.

Ende des 16. Jahrhunderts existierte in Weilmünster selbst ein Hüttenwerk mit Hochofen. In der Folge siedelten sich Gießereien und weitere metallverarbeitende Betriebe an. Während des Dreißigjährigen Kriegs erlosch die Metallverarbeitung weitgehend; erst im Jahr 1655 wurde der Hochofen wieder in Betrieb genommen. Im Jahr 1712 verfügte die nassau-weilburgische Regierung die Stilllegung der Hütte, um die wegen der Holzkohleproduktion geschädigten Wälder zu schonen. Audenschmiede sollte als einziger Hüttenstandort fortgeführt werden. Im Jahr 1798 ging das Werk Audenschmiede in den Besitz des im Entstehen begriffenen Buderus-Konzerns über und war bis 1930 einer von dessen bedeutendsten Standorten. Diese industrielle Entwicklung war jedoch nur von kurzer Dauer. Während die Straße im Lahntal ausgebaut und die Lahn kanalisiert wurde, geriet das abseits gelegene Weilmünster ins Hintertreffen. Der Bau der Weilstraße im Jahr 1860 kam recht spät; mit der Bahn erreichte man Weilmünster erst im Jahr 1890.

In der im Oktober 1897 errichteten Landesheil- und Pflegeanstalt Weilmünster wurden in der Zeit des Nationalsozialismus psychisch Kranke und Behinderte zwangssterilisiert und durch vorsätzlichen Entzug von Nahrung, Unterlassung der Pflege oder durch überdosierte Medikamente systematisch ermordet. In den Jahren 1937 bis 1945 starben dort mehr als 3000 MenschenQuelle: Infotafel auf dem Patientenfriedhof, darunter alle jüdischen Patienten. Ein Ermittlungsverfahren gegen Personal der Anstalt, wegen Beteiligung an den nationalsozialistischen Krankenmorden, wurde im Jahr 1953 eingestellt. Das im Jahr 2023 online gestellte Gedenkbuch Weilmünster erinnert an die Opfer der NS-„Euthanasie“ in Weilmünster. Im Gedenkbuch Weilmünster sind die Namen aller in der Anstalt Weilmünster Ermordeten mit Geburts- und letztem Wohnort verzeichnet. Gleiches gilt für die aus der Anstalt nach Hadamar deportierten Menschen und die jüdischen Anstaltsinsassen der „Ghettoabteilung“ Weilmünster. Neben aktuellen Aufsätzen zur Geschichte der Anstalt erinnern zahlreiche Biografien an die Ermordeten.

Von den heutigen Ortsteilen wurde Möttau im Jahr 802 als erster urkundlich erwähnt. Es folgten Laubuseschbach 897, Wolfenhausen 1194, Essershausen 1233, Lützendorf 1234, Dietenhausen 1301, Ernsthausen 1309, Laimbach 1344, Langenbach 1335, Rohnstadt 1355 und Aulenhausen im Jahr 1565.

Der Weilmünsterer Bauernaufstand In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts kam es zu teils gewaltsamen Auflehnungen der mehrheitlich landwirtschaftlich tätigen Weilmünsterer Bevölkerung gegen den Landesherren. Anlass war der Wunsch von Graf Albrecht von Nassau-Weilburg, den Wald „Bulnberg“ der Gemeinde Weilmünster übereignet zu bekommen. Eine entsprechende Bitte wurde am 1. Juli 1563 der Einwohnerschaft während einer Versammlung auf der Diedenhausener Landstraße vorgetragen und von dieser zurückgewiesen. Darauf ließ der Graf die Weilmüsterer aus ihrem Wald aussperren und bei der Durchsetzung dieser Sperre zwei von ihnen verhaften. Die Gemeinde wiederum klagte erfolgreich vor dem Reichskammergericht in Speyer auf Unterlassung der Sperre und Freilassung der Gefangenen.

Im weiteren Jahresverlauf bot der Graf der Gemeinde einen Tausch des Waldes gegen andere Rechte in Weilmünster in seinem Besitz an, was die Gemeinde ebenfalls ablehnte. Darauf rief Albrecht den Bann über den Bulnberg aus und ließ in der Nacht zum 10. November 1563 Reisige und Fußvolk in Weilmünster einfallen. Die Soldaten schlugen vier Bauern nieder und nahmen mehrere gefangen.

Im folgenden Jahr erhöhte Albrecht die Frondienste der Weilmünsterer und zahlte ihnen kein Dienstgeld mehr. Die Mehrheit der Bauern verweigerte daraufhin die Fron und rief erneut das Reichskammergericht an. Der Graf reagierte mit Strafgeldern und, als diese nicht gezahlt wurden, mit der Pfändung von Vieh und später von Immobilien und Ackergeräten. Bis 1668 sollen so, nach Angaben der Bauern, rund 1500 Stück Vieh eingezogen worden sein. In den folgenden rund 20 Jahren schwelte der Konflikt weitgehend unverändert fort. Es kam zu immer neuen Schreiben und Verhandlungen am Reichskammergericht sowie zu Suppliken an den Kaiserhof von Seiten der Bauern und zu immer weitergehenden Pfändungen, Verhaftungen und Ausweisungen von Seiten des Grafen. Die Pfändungen und die Kosten des Rechtsstreits sowie der Ausfall verhafteter oder ausgewiesener Arbeitskräfte führten in den folgenden Jahren zu einer immer höheren Verschuldung vieler Gemeindemitglieder in Weilmünster. Im Jahr 1566 verbot Albrecht die Aufnahme von Hypotheken auf Gemeindebesitz, was den finanziellen Spielraum seiner Kontrahenten weiter einschränkte.

Im Jahr 1571 erreichte der Graf eine Beilegung der Auseinandersetzungen mit neun umliegenden Dörfern, die im geringeren Umfang beteiligt gewesen waren. Innerhalb Weilmünsters waren die Spannungen zwischen den Bauern einerseits und dem Schultheiß Christian Weismann sowie den örtlichen Juden andererseits über die Jahre hinweg gewachsen. Ersterer war die örtliche Exekutivperson des Grafen, Letztere traten sowohl als Kreditgeber der Hypotheken auf als auch als Verwerter der gepfändeten Güter im Auftrag des Grafen.

Nach Vermittlungsbemühungen durch Johann VI. von Nassau-Dillenburg im Jahr 1584 kam es über den von ihm geführten Wetterauer Grafenverein zu einer Beilegung des Konflikts zwischen Graf Albrecht und einer Minderheit von 67 Mitgliedern der Gemeinde Weilmünster. Im folgenden Jahr setzte Kaiser Rudolf II. schließlich eine Kommission unter dem Vorsitz von Kurmainz und der Reichsstadt Frankfurt ein, die den Konflikt beilegen sollte. Parallel ließ Graf Albrecht aber alle an der Auseinandersetzung festhaltenden Gemeindemitglieder aus Weilmünster vertreiben. Die folgenden Lösungsvorschläge der Kommission lehnte Albrecht ab und drohte den Weilmünsterer Widerständlern bei einer Versammlung am 4. September 1587 in Weilburg mit der endgültigen Ausweisung mitsamt ihrer Familien und der Einziehung ihres gesamten Vermögens. Daraufhin unterwarf sich eine Mehrheit der Gemeinde dem Grafen. Im November des Jahres unterstützten nur noch 53 und damit rund ein Drittel der Gemeindemitglieder die Forderungen gegenüber dem Landesherrn. Bis zum Februar 1588 schrumpfte die Anzahl bis auf wenige Bauern zusammen, die tatsächlich aus der Grafschaft verwiesen und damit zu Vagabunden wurden. Albrecht erließ der Gemeinde daraufhin einen Teil ihrer Schulden und übernahm dafür den gesamten Burgwald. Die verbliebenen Schulden mussten die Weilmünsterer in den folgenden Jahren zurückzahlen.

Hessische Gebietsreform 1970–77 Im Zuge der Gebietsreform in Hessen fusionierten zum 31. Dezember 1970 der bisherige Marktflecken Weilmünster im Oberlahnkreis mit den bis dahin selbstständigen Gemeinden Aulenhausen, Dietenhausen, Ernsthausen, Laimbach, Langenbach, Laubuseschbach, Lützendorf, Möttau, Rohnstadt und Wolfenhausen freiwillig zur neuen Großgemeinde Weilmünster. Die diesbezügliche offizielle Urkunde des Landes Hessen übergab Landrat Alfred Schneider im „Roten Salon“ des Hotels „Lord“ in Weilburg. Essershausen wurde zum 31. Dezember 1971 auf freiwilliger Basis eingemeindet. Für alle zwölf ehemals eigenständigen Gemeinden wurden Ortsbezirke gebildet.

Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Weilmünster angehört(e): vor 1806: Heiliges Römisches Reich, Grafschaft/Fürstentum Nassau-Weilburg, Amt Weilmünster ab 1806: Herzogtum Nassau, Amt Weilmünster ab 1816: Herzogtum Nassau, Amt Weilburg ab 1849: Herzogtum Nassau, Kreisamt HadamarAbtrennung der Justiz (Justizamt Weilburg) bis 1854. ab 1854: Herzogtum Nassau, Amt Weilburg ab 1867: Königreich Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Wiesbaden, OberlahnkreisTrennung zwischen Justiz (Amtsgericht Weilburg) und Verwaltung. ab 1871: Deutsches Reich, Königreich Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Wiesbaden, Oberlahnkreis ab 1918: Deutsches Reich, Freistaat Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Wiesbaden, Oberlahnkreis ab 1944: Deutsches Reich, Freistaat Preußen, Provinz Nassau, Oberlahnkreis ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Wiesbaden, Oberlahnkreis ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Wiesbaden, Oberlahnkreis ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Wiesbaden, Oberlahnkreis ab 1968: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Oberlahnkreis ab 1974: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Limburg-Weilburg ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Limburg-Weilburg

Bevölkerung Einwohnerstruktur 2011 Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag, dem 9. Mai 2011, in Weilmünster 9038 Einwohner. Nach dem Lebensalter waren 1560 Einwohner unter 18 Jahren, 3648 zwischen 18 und 49, 2013 zwischen 50 und 64 und 1815 Einwohner waren älter. Unter den Einwohnern waren 540 (6,0 %) Ausländer, von denen 148 aus dem EU-Ausland, 314 aus anderen europäischen Ländern und 81 aus anderen Staaten kamen. (Bis zum Jahr 2020 erhöhte sich die Ausländerquote auf 8,9 %.) Die Einwohner lebten in 3852 Haushalten. Davon waren 1092 Singlehaushalte, 1152 Paare ohne Kinder und 1200 Paare mit Kindern, sowie 348 Alleinerziehende und 62 Wohngemeinschaften. In 795 Haushalten lebten ausschließlich Senioren. In 2550 Haushaltungen lebten keine Senioren.