Die Bayerische Militärjustiz war die Militärjustiz des Königreiches Bayern. Sie hatte ihre Ursprünge in den Profossen, die die Aufsicht über die Landsknechte hatten. Ab der Gründung der Bayerischen Armee als stehendes Heer 1682 entwickelte sich auch ein eigenes Gerichtswesen für die Soldaten.
Die bayerischen Soldaten unterlagen diesen gesetzlichen Ausnahmebestimmungen bis 1825, als der Bayerische Landtag auf Initiative Joseph Ludwig von Armanspergs Zivilsachen an ordentliche Gerichte übergab. Straftaten wurden jedoch weiterhin vor Militärgerichten verhandelt. Die Verfahren vor den Militärgerichten wurden öffentlich verhandelt.
Die oberste Behörde war das bis zum 28. Januar 1901 bestehende General-Auditoriat, an dessen Spitze ein Präsident stand.
Als allgemeine gesetzliche Grundlage wurden vom Landtag 1869 im Rahmen der Heeresreform das Bayerische Militärstrafgesetzbuch und die Bayerische Militärstrafprozeßordnung geschaffen.
Im Rahmen der Gründung des Deutschen Reiches 1871 wurde, trotz Reservatrechten, das bayerische Militärrecht an das deutsche Militärrecht angeglichen. Die Militärstrafgerichtsordnung für das Deutsche Reich vom 1. Dezember 1898 trat am 1. Oktober 1900 in Kraft. Infolgedessen wurden zu diesem Zeitpunkt die Militär-Bezirksgerichte und Militär-Untergerichte aufgelöst und als einziges Zugeständnis wurde beim Reichsmilitärgericht in Berlin ein eigener (III.) bayerischer Senat geschaffen, dessen Mitglieder vom bayerischen König ernannt wurden.
Dieser Rest der bayerischen Militärgerichtsbarkeit wurde 1919 aufgehoben.
Präsidenten des General-Auditoriats Dienstgrad Name DatumDermot Bradley (Hrsg.), Günter Wegner: Stellenbesetzung der Deutschen Heere 1815–1939. Band 1: Die Höheren Kommandostellen 1815–1939. Biblio Verlag, Osnabrück 1990, ISBN 3-7648-1780-1, S. 718.GeneralleutnantJoseph Franz von Gaza1804–1805GeneralleutnantMaximilian Topor von Morawitzky1805–1817General der KavallerieAlois von Tauffkirchen1818–1829General der InfanterieKarl August von Beckers zu Westerstetten1829–1832GeneralleutnantKarl von Diez1833–1848General der InfanterieWilhelm von Ysenburg1848–1849GeneralleutnantWilhelm von Baligand1849–1852GeneralleutnantJohann von Kunst1852–1859GeneralleutnantKarl Wilhelm von Heideck gen. Heidegger1859–1861GeneralleutnantHugo von Bosch1861–1864GeneralleutnantBernhard von Heß1864–1867GeneralleutnantKarl von Krazeisen1867–1874GeneralleutnantKarl Spruner von Merz1874–1877GeneralleutnantLudwig von Tattenbach1877–1882GeneralmajorHugo von der Tann-Rathsamhausen1882–1883GeneralmajorViktor von Gramich1883–1884General der KavallerieAlexander von Freyberg1884–1886GeneralleutnantBenignus von Safferling1886–1887Generalleutnant/General der KavallerieGustav von Fleschuez1887–1892GeneralleutnantHermann von Thürheim1892–1895GeneralleutnantRigas von Euler-Chelpin1895–1901
Literatur Claus von Bredow: Historische Rang- und Stammliste des deutschen Heeres. Verlag August Scherl, Berlin 1905, S. 1330–1331.
Einzelnachweise
Justiz Bayern