mini|Segnung eines gleichgeschlechtlichen Paares

Als Segnung gleichgeschlechtlicher Paare wird die liturgische Handlung in einigen Kirchen oder Glaubensgemeinschaften bezeichnet, die für die Lebensgestaltung von in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebenden Paaren den Segen eines Gottes erbitten. Je nach Rechtslage handelt es sich um Eingetragene Partnerschaften oder um gleichgeschlechtliche Ehen. Meist werden diese Segnungshandlungen jedoch von Trauungen unterschieden.

Einführung Das Thema wird innerhalb des Christentums kontrovers gesehen. Nur eine Minderheit der Kirchen und Glaubensgemeinschaften führt bisher Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare durch. Der Großteil der Kirchen lehnt solche Zeremonien ab. Große christliche Kirchen mit zentralen Beratungsgremien, die entsprechende ablehnende Beschlüsse gefasst haben oder eine ablehnende Position vertreten, sind die Polnisch Nationale katholische Kirche PNCC, die römisch-katholische Kirche, alle östlich-orthodoxen Kirchen und alle altorientalischen Kirchen. Hingegen nehmen viele Altkatholische Kirchen und protestantische Kirchen liturgische Handlungen dieser Art vor, wobei sie auf den grundlegenden Unterschied zur Ehe hinweisen.

Eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare im Islam ist erst in den letzten Jahren in Einzelfällen durch liberale Imame bekannt. Eine Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ist hingegen in Teilen des Judentums, des Buddhismus und des Hinduismus möglich.

Befürworter dieser Zeremonien betonen die theologische Bedeutung eines öffentlichen Bekenntnisses des Paares vor der Gemeinde. (insbesondere die letzten 4 Seiten) Von gleichgeschlechtlichen Paaren wird die Zulassung öffentlicher Segnungen begrüßt und in der Community aufmerksam verfolgt.queer.de: Kein Segen für Kanadas Homos Zwischen den staatsrechtlichen und kirchenrechtlichen Vorschriften über die Ehe bestehen manchmal Unterschiede. In einigen Fällen ist eine gleichgeschlechtliche Ehe nur kirchenrechtlich möglich; in einigen ist die Ehe nur vom Staat erlaubt, während die Kirche hier nicht von einer Eheschließung spricht, sondern lediglich eine Segnung spendet.

Weltweit gesehen ist die häufigste Konstellation nach wie vor, dass weder Staat noch Kirche eine Ehe oder eine Partnerschaft zulassen oder als Religion segnen würden.

Römisch-katholische Kirche Das vatikanische Dikasterium für die Glaubenslehre bestimmte am 18. Dezember 2023 in der von Papst Franziskus approbierten Erklärung „Fiducia supplicans über die pastorale Sinngebung von Segnungen“ („flehendes Vertrauen“, benannt nach dem Incipit),vatican.va: Deutscher Text von Fiducia supplicans, 18. Dezember 2023. dass Priester und Diakone homosexuelle (und unverheiratete heterosexuelle) Paare in einer nicht liturgischen Form segnen dürfen; der Segen darf nicht im Rahmen eines Gottesdienstes erteilt werden, und eine Verwechslung mit einer Eheschließung muss ausgeschlossen werden. Es handelt sich dabei um ein weiterentwickeltes Verständnis des Segens, so dass es entgegen früheren Regelungen nun möglich sei, „Paare in irregulären Situationen und gleichgeschlechtliche Paare segnen zu können, ohne deren Status offiziell zu konvalidieren oder die beständige Lehre der Kirche über die Ehe in irgendeiner Weise zu verändern“.

Siehe auch: Homosexualität und römisch-katholische Kirche.

Geschichte Offizielle Verlautbarungen des kirchlichen Lehramts der römisch-katholischen Kirche zur Frage nach Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare gab es lange Zeit nicht. Aus der Tatsache, dass sich die römische Kirche auch gegen eine rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften einsetzteKongregation für Glaubenslehre: Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen Homosexuellen Personen (2003) und in Deutschland kirchlichen Mitarbeitern für den Fall des Eingehens einer Lebenspartnerschaft auch arbeitsrechtliche Konsequenzen ankündigte, (24. Juni 2002), abgedruckt im Amtsblatt des Bistums Limburg Nr. 8/2002, S. 71 (PDF, 188 kB). wurde in der Regel geschlossen, dass auch Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare abgelehnt wurden.

Die Haltung regionaler Gliederungen der römisch-katholischen Kirche sowie von katholischen Laienorganisationen fiel allerdings oftmals anders aus. Ein prominentes Beispiel dafür ist die römisch-katholische Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft, die in einem seit 2004 verbreiteten Flyer sowie in ihrem Internet-Auftritt zu Partnerschaftssegnungen ausdrücklich einlädt. Im belgischen Eynatten gab es 2012 eine Segnung eines lesbischen Paares durch einen katholischen Priester.Heinz Gensterblum: . Grenz-Echo, 27. April 2012. Eine offizielle Stellungnahme des Bistums Lüttich zu dieser Segnung gab es nicht.

2008 fand in dem als Simultankirche genutzten Wetzlarer Dom eine öffentliche Segnungsfeier eines homosexuellen Paares statt, das zuvor am Standesamt die eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen war. Der Bischof von Limburg, Franz-Peter Tebartz-van Elst, berief daraufhin den Priester, der die Zeremonie durchgeführt hatte, von seinem Amt als Bezirksdekan von Wetzlar ab.Limburger Bischof beruft Dekan ab. Spiegel Online, 20. August 2008Dekan muss gehen wegen Schwulen-Trauung. In: Frankfurter Rundschau, 20. August 2008. Ein evangelischer Geistlicher, der der als ökumenisch geplanten Segnungsfeier gleichermaßen hatte vorstehen wollen, nahm nur als Privatmann und ohne Talar an der Feier teil, weil das Presbyterium der evangelischen Domgemeinde der Segnung nicht zugestimmt hatte.Falscher Eindruck in der Öffentlichkeit. In: Gießener Allgemeine Zeitung, 22. August 2008. Im Oktober 2014 erfolgte eine Segnung eines lesbischen Paares durch einen Gemeindepfarrer in Bürglen in der Schweiz. Nach einer Untersuchung des Bistums Chur wurde der im Bistum Lausanne, Genf und Freiburg inkardinierte Priester daraufhin in sein Heimatbistum zurückgerufen, konnte dann aber Pfarrer von Bürglen bleiben.Wende im Fall Bürglen – Pfarrer Bucheli gibt klein bei und darf bleiben, NZZ online vom 28. April 2015 Die Schweizer Bischofskonferenz bekräftigte, dass derartige Segnungen der Lehre der katholischen Kirche widersprächen und die Bischöfe weder Lehre noch Disziplin der Kirche ändern könnten.NZZ:Bischöfe lehnen Segnung von lesbischem Paar ab Eine weitere Segnung eines lesbischen Paares erfolgte im Mai 2015 unter Duldung der Kirchenleitung im Bistum Basel.AargauerZeitung:Das Okay kam per SMS unter Duldung der Kirchenleitung im Bistum Basel

Im Mai 2015 forderte das Zentralkomitee der deutschen Katholiken in einem einstimmigen Beschluss die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare.DomRadio:Katholikenkomitee fordert Segnung gleichgeschlechtlicher Paare 2017 forderte die katholische Organisation Wir sind Kirche die Entwicklung von Leitlinien für die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare durch die katholische Kirchenleitung.Zeit.de: Und wie reagieren die Kirchen? Im Januar 2018 regte Bischof Franz-Josef Bode vom Bistum Osnabrück eine neue Diskussion über die Einführung eines Segnungsgottesdienstes für verheiratete gleichgeschlechtliche Paare durch die katholische Kirche an.ndr.de: Bischof Bode für Segnung von Homo-Paaren Am 14. April 2020, 14. April 2020FAZ.net: Das Leben wird wieder aufblühen, 14. April 2020 und im Dezember 2020Queer.de: Bischof Bätzing will gleichgeschlechtlichen Sex erlauben, Dezember 2020 erneut befürwortete Bischof Georg Bätzing vom Bistum Limburg die öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher Paare, ebenso im September 2020 Bischof Heinrich Timmerevers vom Bistum Dresden-Meißen.Domradio.de: Römisch-katholische Kirche muss sich neu positionieren, September 2020 mini|Regenbogenflagge vor der Freiburger Johanneskirche als Protest gegen das Segnungsverbot Am 15. März 2021 veröffentlichte die Kongregation für die Glaubenslehre ein Dokument, wonach Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare in der römisch-katholischen Kirche kirchenrechtlich unmöglich seien.Katholisch.de: Die Glaubenskongregation schnürt dem Heiligen Geist die Luft ab, März 2021Vaticannews: Heiliger Stuhl: Segnung homosexueller Paare nicht möglich, 11. März 2021Sueddeutsche.de: Das kann nicht Gottes Wille sein Als Reaktion darauf riefen katholische Seelsorger im gesamten Bundesgebiet zu „Segnungsgottesdiensten für Liebende“ auf. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, erklärte, dass er das Unverständnis über die Entscheidung der Kongregation für die Glaubenslehre teile, kritisierte geplante Segnungsaktionen aber, da er solche Aktionen „nicht für ein hilfreiches Zeichen und einen weiterführenden Weg“ halte. Anfang Mai 2021 wurden schließlich in über 100 deutschen katholischen Gemeinden homosexuelle Paare gesegnet.

Im September 2022 veröffentlichten die Bischöfe der Region Flandern ein Dokument mit Vorschlägen für Gebete und eine kirchliche Segnungsfeier für gleichgeschlechtliche Paare. Solche Modelle wurden zuvor nur von katholischen Organisationen, nie aber von Bischöfen herausgebracht. Im März 2023 beschloss der Synodale Weg, dass Segensfeiern ab März 2026 in deutschen Bistümern ermöglicht werden sollten. Im April 2025 veröffentlichte die Deutsche Bischofskonferenz eine Handreichung für öffentliche Segnungsfeiern homosexueler Paare.dbk.de: Gemeinsame Konferenz verabschiedet Handreichung zu Segensfeiern, April 2025

Evangelische Kirchen Europa Möglich sind Segnungen und/oder Trauungen gleichgeschlechtlicher Paare in allen 20 Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland, Stand 16. April 2011; in der Tabelle noch nicht berücksichtigt ist der Beschluss der Landessynode von Kurhessen-Waldeck vom 23. November 2011 . Die VELKD schreibt 2001 in einem Kommuniqué: „Die Kirchenleitung stellt fest, dass die Bedeutung der Ehe und der Trauung es nicht zulässt, den Eintritt in eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft mit einer öffentlichen gottesdienstlichen Handlung zu begleiten, die mit einer christlichen Trauung verwechselt werden könnte.“Kommuniqué von der Sitzung der Kirchenleitung der VELKD am 6./7. Sept. 2001. In allen Fällen muss die Kirchengemeindeleitung und der Ortspastor der Kirchengemeinden den Segnungen zustimmen und darüber entscheiden, ob eine gottesdienstliche Begleitung vorgenommen wird. In der Union Evangelischer Kirchen ist dies entsprechend geregelt: eine Verwechslungsgefahr solle ausgeschlossen sein, hingegen ist eine öffentliche Segnung in den Kirchen möglich. Inzwischen hat sich die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare innerhalb der Evangelischen Kirchen in Deutschland durchgesetzt. Evangelische Landeskirche in Baden (öffentlicher Segnungsgottesdienst als kirchliche Amtshandlung und damit der kirchlichen Trauung gleichgestellt) Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische OberlausitzTrauung für alle in Berlin erlaubt, Tagesspiegel-Artikel vom 9. April 2016, abgerufen am 10. April 2016. (öffentlicher Segnungsgottesdienst; Trauung gleichgeschlechtlicher Paare) Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig (öffentlicher Segnungsgottesdienst) Bremische Evangelische Kirche (PDF; 226 kB) (kein Beschluss der Kirchenleitung/des Kirchentages, Einzelgemeinden haben Entscheidungsfreiheit für Segnungsgottesdienst) Evangelisch-Lutherische Landeskirche HannoversSegnung von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft, liturgische Handreichung von 2014, abgerufen am 3. Juni 2017. (öffentlicher Segnungsgottesdienst; Trauung gleichgeschlechtlicher Paare) Evangelische Kirche in Hessen und NassauLebensordnung der EKHN aus dem Jahr 2013, vgl. Abschnitt V (PDF; 959 kB) für einen Gottesdienst anlässlich der Segnung eines gleichgeschlechtlichen Paares von 2004 (öffentlicher Segnungsgottesdienst als kirchliche Amtshandlung und damit der kirchlichen Trauung gleichgestellt) (öffentlicher Segnungsgottesdienst; Trauung gleichgeschlechtlicher Paare)