mini|Johann Jacoby mini|Johann Jacoby Johann Jacoby (geboren am 1. Mai 1805 in Königsberg i. Pr.; gestorben am 6. März 1877 ebenda) war ein deutscher Arzt und radikaldemokratischer preußischer Politiker.
Leben Johann Jacoby wurde als Sohn des jüdischen Kaufmanns Gerson Jacoby und dessen Frau Lea Jonas als jüngstes von insgesamt fünf Kindern geboren. Nach dem Abitur am Collegium Fridericianum studierte er ab 1823 Medizin an der Albertus-Universität Königsberg, die zu jener Zeit stark von den Lehren Immanuel Kants beeinflusst war. Unterstützt von Eduard von Simson gründete er am 2. Februar 1827 das dritte Littauer-Kränzchen innerhalb der burschenschaftlichen Allgemeinheit, das 1829 zur eigenständigen Corpslandsmannschaft Littuania wurde.Walter Passauer: Corpstafel der Littuania zu Königsberg. S. 28, Nr. 15. Königsberg i. Pr. 1935. Das Studium schloss er 1827 mit einer Dissertation über das Delirium tremens und 1828 mit dem Staatsexamen ab. Er arbeitete als praktischer Arzt und ab 1829 auch am jüdischen Krankenhaus in Königsberg. Nach dem Ausbruch der großen Choleraepidemie reiste er im staatlichen Auftrag 1831 während des polnischen Aufstands in einen russisch kontrollierten Distrikt, um sich als erster ostpreußischer Arzt am Ort des Geschehens über die Seuche zu informieren. Wenig später brach der Cholera-Aufstand in Königsberg aus. Sein ärztlicher Einsatz wurde in der Heimatstadt honoriert, und der preußische Oberpräsident Theodor von Schön soll geäußert haben: „Ich werde auch nach Berlin darüber berichten, aber einen Orden, eine Auszeichnung, wissen Sie, können Sie nicht bekommen. Sie sind Jude.“
Kampf um die jüdische Gleichberechtigung
Der preußischen Regierungspolitik stand Jacoby bereits in den 1820er-Jahren wegen ihrer restriktiven Haltung zur jüdischen Gleichstellung voller Misstrauen gegenüber. Doch erst die Julirevolution von 1830 und der polnische Aufstand beflügelten sein politisches Engagement. Als aktives Mitglied der jüdischen Gemeinde, der er unter anderem Vorschläge zur Reform des Gottesdienstes gemacht hatte, wandte er sich zunächst mit Nachdruck der Frage der staatsbürgerlichen Gleichberechtigung zu. Für Jacoby, der wie sein Biograf Edmund Silberner meint, „den geistigen Wurzeln des Judentums ziemlich entfremdet, an die jüdische Religion gefühlsmäßig nicht gebunden; in der deutschen Kultur aufgewachsen und tief mit ihr verwachsen [war],“Silberner 1976, S. 59. war das Ziel der Gleichberechtigung abhängig vom Erfolg der liberal-demokratischen und nationalen Bewegung: „Wie ich selbst Jude und Deutscher bin, so kann in mir der Jude nicht frei werden ohne den Deutschen und der Deutsche nicht ohne den Juden.“ In einer 1833 publizierten Streitschrift betonte er, dass „nicht eine Gnade“ zu gewähren, sondern die Gleichstellung „ein uns vorenthaltenes Recht“ sei, bis eine „humane Zukunft unsere billigen Ansprüche völlig befriedigt.“Silberner 1976, S. 54. Von seinem Bekenntnis, „der Geburt wie der inneren Überzeugung nach – Jude,“Silberner 1976, S. 52. rückte er nie ab. Bis zu seinem Tod gehörte er der jüdischen Gemeinde an, auch wenn er durch seine philosophischen Studien und seine Beschäftigung mit Spinoza das Interesse an der jüdischen Religion verloren hatte.
Vormärz mini|Vier Fragen, beantwortet von einem Ostpreußen (Neuauflage 1863)
Jacoby war ab 1839 maßgeblich an einem liberalen Diskussionskreis in Königsberg beteiligt, aus dem die von ihm gestiftete „Donnerstags-Gesellschaft“ hervorging.Silberner 1976, S. 69. Im Jahr 1841 forderte er in seiner bei dem sächsischen Verleger Otto Wigand anonym verlegten Flugschrift Vier Fragen, beantwortet von einem Ostpreußen eine konstitutionelle Verfassung für Preußen und eine allgemeinstaatliche Volksvertretung mit einer „echten Teilnahme des Volkes an der Politik“.Ingke Brodersen: Judentum. S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main 2012, ISBN 978-3-10-400897-4 (). Er berief sich dabei auf das königliche Verfassungsversprechen von 1815. Aus Angst vor staatlicher Verfolgung hatte Jacoby seine Schrift zunächst noch anonym veröffentlicht. Nachdem jedoch polizeiliche Spitzel den Verfasser zu suchen begannen, offenbarte Jacoby in einem Brief an den preußischen König wenig später seine Autorschaft. Er widmete nun sogar seine Schrift dem neuen preußischen König Friedrich Wilhelm IV. – ein Akt, mit dem er den Monarchen an das uneingelöste Verfassungsversprechen seines Vaters erinnern wollte. Friedrich Wilhelm IV. ging jedoch nicht darauf ein; er nannte Jacoby einen „frechen Empörer“ und regte einen Hochverratsprozess wegen Majestätsbeleidigung gegen Jacoby an. Der König wollte Jacobys politisches Emanzipationsbestreben mit dem Tod bestrafen. Das Oberlandesgericht Königsberg erklärte sich jedoch für nicht zuständig, da ein solch hoher Fall vor dem Berliner Kammergericht verhandelt werden müsse. Die Berliner Richter wiederum mochten in Jacobys Flugschrift keinen Hochverrat erkennen und schickten die Akten zurück nach Königsberg. Nun aber griff Friedrich Wilhelm IV. in den Prozess ein. 1842 wurde Jacoby wegen Majestätsbeleidigung und Verspottung der Landesgesetze zu mehr als zwei Jahren Festungshaft verurteilt, die er jedoch nicht verbüßen musste, da er Berufung einlegte und erneut vom Kammergericht Berlin freigesprochen wurde. Der Kammergerichtspräsident begründete den Freispruch damit, dass Jacobys Gesinnung durchaus „Ehrfurcht“ gegenüber dem Landesherrn erkennen lasse.
Die Schrift machte ihn zum anerkannten Vertreter des preußischen Liberalismus. Der spätere Abgeordnete Franz Ziegler beschrieb die Wirkung Jacobys so: „Als wir alle noch in politischer Finsternis lebten, trat Johann Jacoby aus dem Dunklen hervor, fertig klar, glänzend, kühn und ward der Schöpfer des politischen Lebens in Preußen.“ Robert Prutz bekannte später: „Mit ihm [Jacoby] stand gleichsam der gesamte preußische Liberalismus vor Gericht.“Silberner, S. 116. In den folgenden Jahren war Jacoby vielfach als politischer Redner und Publizist tätig und forderte in Briefen an die preußischen Provinziallandtage eine politische Gesamtvertretung. Erneute Anklagen waren die Folge, denen er mit bewusst öffentlichen Verteidigungsschriften begegnete.
Am 11. April 1847 trat in Berlin zum ersten Mal ein Vereinigter Landtag zusammen, der die bisherigen acht Provinziallandtage umfasste. Er stellte aber noch keine politisch-repräsentative Vertretung dar, sondern war ständisch strukturiert. Jacoby reiste nach Berlin, um sich mit den liberal gesinnten Delegierten auszutauschen und um auf sie einzuwirken. Er nahm an den Besprechungen der Opposition teil, insbesondere traf er sich regelmäßig mit den ostpreußischen Vertretern. Er hatte erwartet, dass sich der vereinigte Landtag gegen die Regierungspolitik ausspreche, doch nach kurzer Zeit der Beobachtung kritisierte er die diplomatische „Leisetreterei“ der Verhandlungen. Die Delegierten seien zwar gut gesinnt, aber ohne Entschiedenheit.Silberner 1976, S. 168. Am 5. Mai verließ er Berlin und reist drei Monate lang, stets mit intensiven Kontakten zu prominenten Vertretern der Opposition verknüpft durch halb Deutschland, mit Abstechern nach Zürich und Brüssel.
Revolutionszeit mini|Wilhelm weigert sich, die Parlamentarier anzuhören (1848)
Nach dem Ausbruch der Märzrevolution gehörte Jacoby im Vorparlament und als einziger Jude im Fünfzigerausschuss zu den entschiedenen demokratischen Republikanern. Allerdings hielt er die objektiven Voraussetzungen für eine deutsche Republik nicht für gegeben und verzichtete auf deren Propagierung.Walter Grab: Der deutsch–jüdische Freiheitskämpfer Johann Jacoby. In: Walter Grab, Julius H. Schoeps (Hrsg.): Juden im Vormärz und in der Revolution von 1848. Stuttgart/Bonn 1983, S. 359 ff. Gleichwohl wurde er nicht als Abgeordneter Königsbergs in die Frankfurter Nationalversammlung gewählt, unter anderem weil er im Fünfzigerausschuss für die Abtretung der preußischen Provinz Posen eintrat (siehe hierzu Posen-Frage 1848–1851). Polens politische und staatliche Unabhängigkeit sei nur eine Frage der Zeit, die als gleichberechtigte nationale Befreiungsidee anerkannt werden müsse.Walter Grab 1983, S. 360. Stattdessen wurde Jacoby in einem Berliner Wahlkreis zum Mitglied der Preußischen Nationalversammlung gewählt. Dort trug er maßgeblich zur Bildung der linken Fraktion bei. Im Parlament trat er nur selten als Redner hervor, denn ihm lag vor allem an der Organisation der preußischen demokratischen Bewegung.Silberner 1976, S. 199. Nach der Erstürmung Wiens durch konterrevolutionäre Truppen und der Ersetzung des preußischen Ministerpräsidenten Ernst von Pfuel durch den ultrareaktionären Friedrich Wilhelm von Brandenburg beschloss die Preußische Nationalversammlung am 2. November 1848 noch am selben Tage eine Deputation an Friedrich Wilhelm IV. nach Potsdam zu entsenden. Die Abgesandten überreichten dem König eine Adresse zur Lage des Landes. Der König nahm die Petition wortlos entgegen und wollte sich dann abwenden ohne ein Wort an die Deputierten gerichtet zu haben. Da rief ihm unter Bruch der Hofetikette (Untertanen war es nicht erlaubt, das Wort direkt an den Monarchen zu richten, sie mussten warten, bis der König sie selbst ansprach) Jacoby seinen berühmt gewordenen Satz hinterher:
Aufgrund dieser Dreistigkeit sah sich Jacoby nach Ende der Audienz heftigen Vorhaltungen seiner Mitdelegierten ausgesetzt. In Berlin sprach sich das mutige Auftreten Jacobys schnell herum und wurde von liberal gesinnten Kreisen begeistert aufgenommen. Ein Staatsstreich führte am 5. Dezember 1848 zur Auflösung der Preußischen Nationalversammlung, die neue Verfassung wurde oktroyiert. Im Februar 1849 erfolgte Jacobys Wahl in die zweite Kammer des preußischen Landtages. Nach deren Auflösung im April 1849 wurde er am 24. Mai 1849 Nachfolger von Daniel Friedrich Gottlob Teichert als Mitglied der sich bereits in Auflösung befindlichen Frankfurter Nationalversammlung., PDF im Portal bundesarchiv.de, abgerufen am 13. Dezember 2014. Im Stuttgarter Rumpfparlament verblieb er bis zu dessen Ende am 18. Juni 1849. Anschließend floh er mit anderen Parlamentariern in die Schweiz. Als er in Königsberg wegen seiner Teilnahme am Rumpfparlament des Hochverrats angeklagt wurde, kehrte er zurück und stellte sich dem Gericht. Die siebenwöchige Untersuchungshaft endete mit einem Freispruch.
Oppositioneller gegen Bismarck In den folgenden Jahren der Reaktion stand Jacoby unter Polizeiaufsicht und konzentrierte sich auf seine ärztliche Tätigkeit. Daneben arbeitete er an einem ambitionierten philosophischen Werk, das jedoch ein Torso blieb. Bruchstücke daraus veröffentlichte er erst kurz vor seinem Tode.
Nach dem Abtreten König Friedrich Wilhelms IV. und mit Beginn der sogenannten Neuen Ära im Jahre 1858 begann auch Jacoby sich wieder politisch zu betätigen. Er schloss sich im Jahr darauf dem Deutschen Nationalverein an und trat 1861 der Deutschen Fortschrittspartei bei. Zwischen 1863 und 1870 vertrat er den 2. Berliner Wahlbezirk in der zweiten Kammer des preußischen Abgeordnetenhauses. Dort gehört er der äußersten Linken innerhalb der Fortschrittspartei an. Im preußischen Verfassungskonflikt, in dem die Parlamentsmehrheit eine von König Wilhelm I. und seinem neuen Ministerpräsidenten Bismarck geforderte Heeresvermehrung verweigerte, forderte er mit anderen Abgeordneten zur Steuerverweigerung auf. Bereits vier Tage nach der Landtagseröffnung am 9. November 1863 hielt er in der Wahlmännerversammlung seines Wahlkreises vor hunderten Zuhörern eine Rede über den Verfassungskampf, in der er deklamierte: „Soll Preußen als Rechtsstaat entstehen, muss notwendig der Militär- und Junkerstaat Preußen untergehen.“ Im weiteren Verlauf der Rede appellierte er an die „politische Selbsthilfe“ des Volkes:
Silberner 1976, S. 321.
Nachdem er angeklagt und zu sechs Monaten Kerkerhaft verurteilt worden war, sorgte Jacoby für die Drucklegung seiner Rede. In der Haft in Königsberg verfasste er die Schrift Der freie Mensch. Rück- und Vorschau eines Staatsgefangenen.