Rashomon – Das Lustwäldchen (, Rashōmon) ist ein japanischer Spielfilm aus dem Jahr 1950. Er beruht auf den Kurzgeschichten Rashomon (1915) und Im Dickicht (1922) von Akutagawa Ryūnosuke. Die Regie führte Akira Kurosawa, der gemeinsam mit Shinobu Hashimoto auch das Drehbuch schrieb.

Der Film wird als Meilenstein in der internationalen Filmgeschichte und als früheste erfolgreiche Verbindung zwischen traditionellen japanischen Motiven und europäischer Filmkunst bewertet, stellt jedoch die Handlung ausschließlich aus der Sicht des japanischen Wertesystems dar. Diese Merkmale wurden von Kurosawa zeitlebens vor allem auch in im Westen sehr bekannt gewordenen Produktionen sichtbar. Regie und schauspielerische Leistungen waren für die spätere Entwicklung des Genres richtungsweisend. Die Handlung des Filmes wurde in der westlichen Kultur häufig diskutiert. Der Rashomon-Effekt leitet sich ebenfalls von dem Film ab. Soziale Aktionen werden von verschiedenen Personen völlig unterschiedlich wahrgenommen, was sich sogar auf die Erinnerungen auswirkt. Dieser Effekt wird im Film illustriert und wird in den Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaften und der Philosophie so bezeichnet.Blair Davis, Robert Anderson, Jan Walls: Rashomon Effects: Kurosawa, Rashomon and their legacies. Routledge, 2015, ISBN 978-1-317-57464-4, S. 157Mario Bunge: Political Philosophy: Fact, Fiction, and Vision. Routledge, 2017, ISBN 978-1-351-49881-4, S. 286. Zudem wurde der Film fünf Jahre nach Ende des Pazifikkrieges veröffentlicht und daher auch als Auseinandersetzung mit Fragen nach Schuld, Ursache und Wahrheit in Verbindung mit schweren Verbrechen diskutiert.

Handlung Die Handlung hat nichts mit der Rashōmon-Legende zu tun, sondern benutzt sie nur als Handlungsrahmen. Die Legende spielt in einer Untergangs- oder Endzeitstimmung, für die in der japanischen Literatur die ausgehende Heian-Zeit steht. Es geht im Film um die Darstellung der Vergewaltigung einer Frau und der Ermordung ihres Mannes, eines Samurai.

Der Film besteht aus drei vollständig voneinander getrennten Ebenen: Der Rahmenhandlung am Rashōmon, einer Handlung vor einem Gericht sowie der Haupthandlung, die während des Filmes viermal in verschiedenen Versionen wiederholt wird, und zwar erzählt jeder der drei am Tathergang Beteiligten eine andere Version des Tatverlaufs; dazu kommt noch die Erzählung eines passiven Zeugen, eines Holzfällers.

Rahmenhandlungsebene Rollen: Mönch, Holzfäller und Bürger

Zunächst wird die Rahmenhandlung aus dem Zusammentreffen eines Mönchs, eines Holzfällers sowie einer nicht näher charakterisierten Figur, eines Bürgers, an einem historischen Tor namens Rashōmon entwickelt, wobei der Bürger sich die beiden anderen Handlungsebenen (Gerichtsverhandlung und Haupthandlung) erzählen lässt. Die Geschehnisse spielen in der Mitte des 12. Jahrhunderts in der Nähe der Stadt Kyōto, als das genannte Tor bereits erhebliche Erdbebenschäden und Zerfallsspuren aufweist und verlassen mitten im Wald steht. Die Figuren treffen während eines schweren Unwetters dort zusammen, weil sie Unterschlupf suchen und kommen miteinander ins Gespräch.

Zunächst werden Erzählungen von Erzählungen ausgetauscht. Im späteren Filmverlauf, nachdem die beiden anderen Handlungsebenen weit entwickelt sind, stellt sich heraus, dass der Holzfäller eigene Beobachtungen gemacht hat, die er aber nur zögernd preisgibt.

Handlungsebene vor Gericht Rollen: Mönch, Holzfäller, Bandit, Frau, Samurai in Gestalt eines weiblichen Mediums (Miko) und ein Polizist

Die Gerichtsverhandlung ist eine der beiden Handlungsebenen, die Mönch und Holzfäller dem Bürger am Rashōmon erzählen. Über ihren Ablauf gibt es keine Meinungsverschiedenheiten. Während der Verhandlung treten die Beteiligten am Verbrechen (Frau, Samurai und Bandit) auf und schildern den Tathergang aus ihrer Sichtweise in drei völlig unterschiedlichen Versionen, von denen jede stringent und folgerichtig ist, den andern beiden aber widerspricht. Das Verbrechensopfer, der Samurai, spricht vor Gericht durch ein Medium aus dem Jenseits.

Das Gericht ist stark stilisiert und bleibt für den Zuschauer unsichtbar. Die Akteure handeln frontal vor der Kamera und sprechen den Zuschauer so an, als sei er der Richter selbst. Die Fragen des Richters werden von den Akteuren gestellt. Ein Stilmittel der japanischen Theaterkunst, Wortwiederholungen, wird hier erstmals erfolgreich filmisch umgesetzt.

Mönch und Holzfäller sind als Zeugen anwesend. Wir erfahren, dass ein Polizist den Räuber gefangen genommen hat, als dieser vom Pferd stürzt. Der Holzfäller hat die Leiche gefunden. Dass er auch Zeuge des Verbrechens ist, verschweigt er vor Gericht, da er möglichst wenig damit zu tun haben möchte. Er nimmt für sich in Anspruch, als völlig Unbeteiligter die reine Wahrheit zu kennen, erzählt seine Version aber erst später am Rashōmon auf Drängen des Bürgers.

Haupthandlungsebene Rollen: Bandit, Frau und Samurai

Die Haupthandlung spielt in einem nicht näher lokalisierten „Wald der Dämonen“ an der Straße zwischen Sekiyama und Yamashina. Sie wird insgesamt von vier Figuren in vier unterschiedlichen Versionen erzählt, wobei jede Version von subjektiven Interessen geprägt ist. Im Vordergrund steht dabei nicht Schuld und Unschuld, sondern Schande und Ehre: Alle drei an dem Verbrechen beteiligten Figuren nehmen für sich selbst in Anspruch, die Ermordung des Samurai durch ihr Verhalten erst ermöglicht zu haben; der Samurai behauptet, sich selbst getötet zu haben. Dies spiegelt jene japanischen Moralvorstellungen wider, nach denen ein Gesichtsverlust schwerer wiegt als eine Verurteilung wegen Mordes. Die Version des Holzfällers hingegen lässt keinem der drei Verbrechensbeteiligten einen Funken Ehre. Die dramatische Schlusssteigerung wirft auf das ganze Geschehen ein neues Licht.

Unstrittige Sachverhalte Im Wald der Dämonen wohnt der berüchtigte Bandit Tajōmaru, der dort Reisende überfällt und am Tag des Verbrechens auf den hochgestellten Samurai Takehiro trifft, der mit seinem Pferd und seiner jugendlichen und schönen Frau Masako auf der Durchreise ist. Der Bandit lockt den Samurai mit der Aussicht auf ein gutes Geschäft ins Unterholz, überwältigt und fesselt ihn und vergewaltigt vor dessen Augen die Frau. Danach wird der Samurai erstochen, die Frau flieht, und der Bandit wird drei Tage später festgenommen. Diese recht konkreten Sachverhalte werden zu keinem Zeitpunkt und von keiner der Figuren infrage gestellt.

Die Version des Banditen Der gefesselt vor Gericht erscheinende Bandit Tajōmaru gibt angesichts seiner sicheren Hinrichtung eingangs an, sich nicht in Lügengeschichten herausreden und vollständig gestehen zu wollen. Er bezichtigt sich selbst, den Samurai ins Unterholz gelockt, gefesselt und die Frau vor den Augen ihres Mannes vergewaltigt zu haben, wobei sie nach einem anfänglichen Messerkampf sich ihm hingegeben habe. Als Tajōmaru schließlich die beiden lebend verlassen will, habe die Frau ihn plötzlich angefleht, sich mit ihrem Mann zu duellieren, da sie nur in Ehre weiterleben könne, wenn lediglich einer der Männer überlebe. Sie wolle sich dem Stärkeren anschließen und notfalls auch als Räuberbraut leben, wenn nur die Außenwelt nichts von der Schande der Vergewaltigung erfahre. Tajōmaru habe daraufhin den Samurai entfesselt und in einem ehrenvollen Schwertkampf auf Leben und Tod nach traditionellen Regeln besiegt, was für beide Seiten respektvoll verlaufen sei. Die Frau sei allerdings geflohen, und er habe sie nicht gesucht.

Die Version der Frau Die Frau des Samurai, Masako, liefert einen völlig anderen Bericht: Um ihren Mann zu retten, habe sie sich nach dem Messerkampf dem Banditen hingegeben, der danach verschwunden sei. Ihr so geretteter Mann habe jedoch nur Verachtung für sie übrig gehabt. Auf ihr Flehen um Vergebung und die Bitte um Erlösung durch Tötung, wie das die Tradition erforderte, sei er nicht eingegangen. Masako gibt an, mit ihrem Dolch in der Hand bewusstlos geworden zu sein, und nachdem sie wieder zu sich gekommen sei, ihren Mann erstochen vorgefunden zu haben. Daraufhin habe sie versucht, sich selbst in einem See zu ertränken, was ihr jedoch nicht gelungen sei.

Die Aussage der Frau wird durch eine von Hayazaka im Auftrag Kurosawas komponierte Adaption von Ravels Boléro untermalt, die diesem in allen charakteristischen Merkmalen zum Verwechseln ähnlich ist.

Die Version des Samurai Der Samurai Takehiro, der vor Gericht durch ein Medium aus dem Jenseits spricht, schildert seine schlimme Lage und verflucht den Banditen, mehr noch aber seine Frau Masako. Diese habe sich nicht nur dem Banditen hingegeben, sondern sei anschließend auch auf dessen Angebot eingegangen, sich ihm als Räuberbraut anzuschließen. Als beide schließlich hätten gehen wollen, habe Masako plötzlich vom Banditen die Ermordung ihres wehrlos gefesselten Mannes gefordert, da sie sonst ihre äußerliche Ehre nicht zurückerlangen könne. Aber selbst der Bandit habe sich über diese Forderung entsetzt gezeigt und Masako für diesen Verrat zutiefst verachtet. Schließlich sei Masako geflohen, der Bandit habe den Samurai entfesselt und so zurückgelassen. Er selbst habe weinend mit dem Damendolch Selbstmord durch einen Stich ins Herz begangen.

Die Version des Holzfällers Der Holzfäller tritt auf der Gerichtsebene als Zeuge zunächst nur für den Tatort auf, gesteht aber auf Drängen des Bürgers in der Rahmenhandlung am Rashōmon-Tor, dass er auch den eigentlichen Tathergang beobachtet habe. Seine Erzählung beginnt in dem Moment, als der Bandit Tajōmaru der Frau Schätze und ein redliches Eheleben anbietet, wenn sie sich ihm anschließe. Masako habe jedoch die eigene Entscheidung über ihr Schicksal abgelehnt und stattdessen einen Schwertkampf der beiden Männer auf Leben und Tod gefordert; sie wolle dann beim Sieger bleiben. Darauf hätten die drei jeweils in kurzen Wortgefechten die Situation reflektiert, und beide Männer, der Samurai und der Bandit, hätten zu erkennen gegeben, dass sie nicht gegeneinander kämpfen wollten; beide hätten Masakos Verrat an ihrem Mann missbilligt. Der Bandit sei ein „ehrlicher“ Räuber und habe die Frau nur mit Gewalt oder List rauben wollen, aber dass sie sich zuletzt gegen ihren eigenen Mann gewendet und diesen dem Tod preisgegeben habe, finde er abscheulich. Masako habe daraufhin von ihrem Herrn die Aufforderung zum Selbstmord erhalten, der sie nach dem Kodex des kaiserlichen Japan sofort hätte folgen müssen. Mit dieser Lösung sei Masako aber nicht einverstanden gewesen. Den Tod vor Augen, habe sie ihren Mann mit einer verzweifelten Rede angegriffen und ihm Feigheit vorgeworfen. Bevor er von seiner Frau den Tod verlangen dürfe, müsse er selbst den Banditen besiegen. Dem Banditen wiederum habe Masako vorgehalten, nicht einmal um sie kämpfen zu wollen, obwohl sie doch bereit gewesen sei, ihr Leben mit ihm zu teilen. Eine Frau wolle mit dem Schwert erobert werden.

Der Erzählung des Holzfällers zufolge sei daraufhin eine entwürdigende, den Regeln des ehrenvollen Kampfes absolut nicht entsprechende Rauferei ausgebrochen, in deren Verlauf schließlich der Bandit nur mit Mühe und Not die Oberhand gewonnen und den wehrlos im Gebüsch liegenden Samurai mit dem Schwert erstochen habe. Als nun der Bandit seine Belohnung eingefordert habe, sei Masako davongelaufen.

Dramatischer Höhepunkt