mini|Siedlungsgebiet von Soweto im Jahr 2005 mini|Siedlungsgebiet von Soweto im Jahr 2004 mini|Siedlungsgebiet von Soweto im Jahr 2008 Als Township bezeichnet man im südlichen Afrika eine stadtplanerische Territorialeinheit, die abseits der von europäischen Einwanderern errichteten und dominierten Kernstädte von diesen geplant und entwickelt wurden. Es handelt sich dabei um separat eingerichtete Wohnsiedlungen mit festen Gebäuden für die schwarze, die farbige oder die indische Bevölkerung. Diese Townshipsiedlungen hatten vor allem durch die eingetretene Überbevölkerung, mit irregulären Barackensiedlungen ergänzt, sowie durch die sich ausweitenden katastrophalen hygienischen Lebensbedingungen während der Rassentrennungspolitik in Südafrika und Südwestafrika negative Dimensionen erlangt. Dadurch wurden sie innenpolitisch zu kritischen Gebieten und erregten internationale Kritik. Dazu trugen auch das gewaltsame Vorgehen der Polizei und staatlicher Behörden mit Räumfahrzeugen, Bewaffnung und willkürlichen Mitteln gegen diese Siedlungen sowie die massenhafte Vertreibung von Hausbesitzern, Mietern und informellen Bewohnern bei. Besonders kennzeichnend für diese Gebiete waren eine informelle Wirtschaft und eine fortschreitende Selbstverwaltung seit den 1970er Jahren.Christoph Marx: Südafrika. Geschichte und Gegenwart. Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart 2012, S. 188.Andrea Lang: Separate Development und das Department of Bantu Administration in Südafrika. Geschichte und Analyse der Spezialverwaltungen für Schwarze. (Arbeiten aus dem Institut für Afrika-Kunde, 103), Hamburg 1999. S. 122–124.Gerry Maré: African Population Relocation in South Africa. Johannesburg 1980, S. 25–28.Ellen Hellmann, Henry Lever (Hrsg.): Conflict and Progress. Johannesburg 1979, S. 145.
Townships besitzen teilweise die Ausmaße von mittleren und großen Städten. Bekannte Beispiele sind Soweto (South Western Townships), ein Teil der Metropolgemeinde Johannesburg, Langa in Kapstadt, Mdantsane unweit der Industrie- und Hafenstadt East London oder der Stadtteil Cato Manor in eThekwini.
Entstehung und Zweck Raum- und stadtplanerisches Ziel Alle südafrikanischen Städte weisen städtebauliche Strukturen der Townshipbildung auf. Sie waren Teil der so genannten „idealen Apartheidsstadt“, in der alle „Rassen“ durch sogenannte buffer zones (deutsch: „Pufferzonen“) in Form von physischen Barrieren, Verkehrsanlagen, Industrieeinrichtungen oder unbebauten Landstücken getrennt wurden.Muriel Horrell: Laws Affecting Race Relations in South Africa. Johannesburg 1978, S. 93. Die „weiße Stadt“ ist im Verlauf ihrer Entstehung und ihres Wachstums durch eine sozioökonomisch gewachsene Viertelbildung geprägt worden. Gezielt angelegte Townships waren dagegen das Ergebnis modellhafter, stadtplanerischer Prozesse aus einer Kombination von formalen gruppenspezifischen Gesellschaftsmodellen („getrennte Entwicklung“) und Gesichtspunkten rationeller Flächennutzung nach Arbeitsmarktbedarfen. So geschaffene Townshipstrukturen stellten für ihre Bewohner eine fremdbestimmte Siedlungsentwicklung dar.Francis Wilson, Mamphela Ramphele: Uprooting Poverty. The South African Challenge. 4. Auflage, Cape Town / Johannesburg 1994, S. 215.Richard Tomlinson et al.: Urban Development Planning. Lessons for the Economic Reconstruction of South Africa’s Cities. Zed Books, London / New Jersey 1994, S. 5.Francis Wilson: Migrant Labour in South Africa. SACC und SPRO-CAS, Johannesburg 1972, S. 203–204.
Situation seit dem 19. Jahrhundert bis 1923 Bevor die Apartheidideologie zur Regierungspolitik wurde, also vor 1948, gab es an vielen Orten unterschiedlich große Siedlungen für die nichteuropäischstämmige Bevölkerung in und bei den städtischen Siedlungsgebieten. Diese Bevölkerungsgruppen waren die billigen Arbeitskräfte für die Industrie und das Gewerbe; dadurch gehörten sie zu den Niedrigverdienern und entsprechend verhielt es sich mit ihrem privaten Lebensstandard. So wie die städtische Entwicklung im 19. Jahrhundert Fortschritte zeigte, wuchsen auch im Bedarfsfall die separaten Wohngebiete für die Gruppen mit den geringsten Einkommen und Erwerbsmöglichkeiten. Zu den frühen Versuchen, auf die urbanen Lebensbedingungen der nichteuropäischen Bevölkerung mittels gesetzgeberischer Kompetenz einzuwirken, zählt der Public Health Act, No. 23 of 1897 (deutsch etwa: „Gesetz für öffentliche Gesundheit“) in der damaligen Kapkolonie. Das Gesetz sah Bestimmungen zur Regulierung der Einwohnerschaftsrechte sowie zur Aufrechterhaltung einer allgemein förderlichen Grundordnung, der Sauberkeit und Hygiene vor. Ferner sollten Überbevölkerung an solchen Orten und die Errichtung sowie Nutzung gesundheitlich unvorteilhafter Hüttenunterkünfte verhindert werden. In den anderen Kolonien, Natal, Oranjefluss-Kolonie und Transvaal, gab es vor der Bildung der Südafrikanischen Union (1910) gesetzliche Regelungen, die die lokalen Behörden zur Regulierung vergleichbarer Anliegen bevollmächtigten. Dabei wurde den Arbeitssuchenden größtmögliche Freiheit bei der Gestaltung ihrer Wohnplätze belassen. Diese unter der laisser-faire-Wirtschaftspolitik geübte Praxis führte besonders in der Region Witwatersrand zum spekulativen Bau von Hüttensiedlungen ohne Berücksichtigung damals bereits anerkannter gesundheitlicher und sanitärer Grundnormen. Auf diese Weise bildeten sich die Slumsiedlungen in und bei den wachsenden südafrikanischen Städten.Ellen Hellmann: Urban Areas. In: Ellen Hellmann, Leah Abrahams (Hrsg.): Handbook on Race Relations in South Africa. Cape Town, London, New York, Oxford University Press, 1949. hier S. 229–238.
In der Kapkolonie unternahm die Regierung mit einem 1902 erlassenen Gesetz (Native Reserve Location Act, No. 40 of 1902) den Versuch, in Hinsicht auf die allgemeinen Lebensumstände der nichteuropäischen Bevölkerung die als inakzeptabel empfundenen Stadtteile zu verändern oder demographischen Stadtumbau zu betreiben und gleichzeitig neue Wohnflächen an den Rändern größerer Städte den betroffenen Familien zu offerieren. Diese gemeindlichen Maßnahmen waren oft Zwangsumsiedlungen und erhielten Kraft dieses Gesetzes Unterstützung durch gewaltsame Polizeieinsätze. In Kapstadt gab es zu dieser Zeit Umsiedlungsaktionen aus dem District Six und anderen Stadtteilen in die neue Location Uitvlugt (später Ndabeni genannt).South African History Online: Land: dispossession, resistance and restitution. Native Reserve Location Act (No: 40) 1902. auf www.sahistory.org.za (englisch). Wenige Jahre darauf erfolgte auch von der Ndabeni location und aus anderen Stadtbereichen eine erneute Umsiedlungsaktion von deren Bewohnern in das neu errichtete Behausungsgebiet Langa location.South African History Online: Langa Township. auf www.sahistory.org.za (englisch). Umsiedlungsaktionen dieser Art waren oft als Reaktion auf unhaltbare gesundheitliche Zustände unter der betroffenen Bevölkerung durch die Behörden ausgelöst und begründet worden. Ein bekannter Fall dieser Art ist die Gründung der Ginsberg location bei King William’s Town, als in der Kapkolonie die Beulenpest grassierte und eine Lösung für die davon bedrohte Bevölkerung gefunden werden musste.S. Pienaar: . auf www.museum.za.net (englisch). Zahlreiche solcher Siedlungen boten zum Zeitpunkt ihrer Errichtung im Vergleich mit alten und überbelegten Locations einen Zugewinn an Lebensqualität für ihre Einwohner.
Mit dem Ausbruch einer Influenzaepidemie im Oktober 1918, in deren Verlauf sich viele Todesfälle besonders unter der städtischen schwarzen Bevölkerung ereigneten, rückten die Lebensverhältnisse in den Armensiedlungen wieder in den Vordergrund des öffentlichen Interesses. Als eine Reaktion darauf kann die Gründung der Native Affairs Commission nach dem Native Affairs Act von 1920 gelten. Der Bericht dieser Kommission mündete in einer zentralen Empfehlung, in deren Mittelpunkt die künftige Förderung von qualitativ besseren Wohnmöglichkeiten für die schwarze Bevölkerung stand und die zudem in separaten Stadtteilen der städtischen Siedlungsgebiete erfolgen sollte. Flankierend zu diesem regionalplanerischen Ziel sei die Zuwanderungsneigung der schwarzen Bevölkerung in die Städte zu kontrollieren. Als ein Ergebnis der Kommissionsempfehlungen entstand der folgenreiche Natives (Urban Areas) Act, No. 21 of 1923 (deutsch etwa: „Eingeborenen-(Stadtraum)-Gesetz“).
Der Natives (Urban Areas) Act 1923 Das Gesetz schrieb den städtischen Behörden vor, Flächen für die Ansiedlung schwarzer Bevölkerungsteile in Form von abgetrennten Locations (Townships) planerisch auszuweisen und vorzuhalten. Zudem definierte das Gesetz die Zuständigkeiten lokaler Behörden genauer als bisher. Die praktischen Auswirkungen dieses Gesetzes befriedigten jedoch den Arbeitskräftebedarf weißer Unternehmen nicht im ausreichenden Maße. Deshalb regten Regierungsstellen verschiedene Untersuchungen der Lage an. Die Berichterstattungen der Agricultural and Industrial Requirements Commission (deutsch etwa: „Kommission zur Ermittlung der landwirtschaftlichen und industriellen Bedarfe“) und des Social and Economic Planning Council (deutsch etwa: „Sozialer und Ökonomischer Planungsrat“) erbrachten keine Grundlage für klare Richtungsentscheidungen, da die Frage der Bevölkerungsverteilung mittels der bisherigen gesetzlichen Instrumenten konträr bewertet wurde. Trotzdem kam es 1936 und 1937 (Native Laws Amendment Act, No. 46 / 1937) zu neuen Schritten des Gesetzgebers, um auf dem Gebiet der Siedlungspolitik weitere Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten zu schaffen. Damit erhielten die städtischen Behörden neue Instrumente zur Kontrolle und Genehmigung des Zuzugs Schwarzer in die Städte. Die Bevölkerungszunahme in den (ökonomisch) überbevölkerten Reservaten erzeugte eine Landflucht, die sich als massenhafter ungeregelter Einwohnerzuwachs in den städtischen Ballungszentren bemerkbar machte, wofür nicht genügend (einfacher) Wohnraum zur Verfügung stand. Der Premierminister Smuts gestand 1947 in Anbetracht dieser Situation ein, dass „es nicht nur notwendig wurde, Reservate zu haben; sondern es auch notwendig sei, parallele Städte und Dörfer nahe der Tore der Industrien in den großen Bevölkerungszentren zu haben“.
Die erste offizielle Rechtsgrundlage zur gezielten Errichtung von Townshipsiedlungen als Instrument der Rassentrennungspolitik in Südafrika ist ein Gesetz aus dem Jahre 1945. Der Natives (Urban Areas) Consolidation Act (Act No. 25 / 1945) forderte die lokalen Behörden auf, separate Wohngebiete für die „nichtweiße“ Bevölkerung zu schaffen. Dieses Gesetz sprach noch von der Etablierung von „Location“ bzw. „Native village“ zur Errichtung von „Häusern“ oder „Hütten“ als Form der sich weiter herausbildenden Townships. Nach dieser Rechtsvorschrift wurde es möglich, dass durch behördliche Verordnungen die schwarzen Bewohner eines bestimmten Gebietes zu einem bestimmten Zeitpunkt in vorgeschriebene Wohnareale umzusiedeln hatten. In diesem Zusammenhang waren auch Regulierungsbestimmungen für Personen nach Geschlecht möglich.Christoph Sodemann: Die Gesetze der Apartheid. Bonn 1986, S. 50–51, ISBN 3-921614-15-5.
Situation nach 1948 Die Regulierungsabsichten der Apartheidpolitik gingen bis in verschiedene Details. 1954 legte das zuständige Ministerium, das Department of Native Affairs, fest, dass die „Locations“ stets in einem definierten Mindestabstand zu benachbarten Gebieten anzulegen seien, die von anderen ethnischen Gruppen bewohnt bzw. genutzt würden bzw. nur als Pufferstreifen dienten. Die vorgegebene Distanz belief sich auf 457 Meter (500 Yard). Zu allen anderen externen Begrenzungen waren 183 Meter (200 Yard) einzuhalten. Für Straßen galten gesonderte Bestimmungen. Die „Locations“ mussten über eigene Zufahrtsstraßen erreichbar sein und durften nicht direkt an Nationalstraßen oder Provinzstraßen angelegt werden.