Das Fürstentum Fürstenberg ist der Oberbegriff für die von den Reichsfürsten zu Fürstenberg regierten Gebiete im schwäbischen Reichskreis. Als reichsunmittelbares Territorium existierte das Fürstentum von der Erhebung Hermann Egons in den Reichsfürstenstand (1664) bis zur Mediatisierung 1806.

Größe und Bevölkerung Unter Froben Ferdinand von Fürstenberg-Mößkirch (1664–1741) reichte das nach modernen und effizienten Verwaltungsgesichtspunkten organisierte Herrschaftskonglomerat von Löffingen im Westen bis nach Neufra an der Donau und vom Bodensee bis nach Trochtelfingen.Vortrag über glanzvolle Epoche. In: Südkurier vom 23. März 2011 Bei der Mediatisierung 1806 kam das Fürstentum Fürstenberg überwiegend zum Großherzogtum Baden. Dieser Teil machte 29,96 Quadratmeilen mit 71.699 Einwohnern aus.s. Stiefel Bd. 1, S. 426–428. Für das gesamte Fürstentum werden als Schätzwert für das Jahr 1770 ca. 2.000 km² mit 79.000 Einwohnern angegeben.s. Zech S. 7; zum Vergleich: der Kanton Schaffhausen in der Schweiz hatte 2009 75.677 Einwohner; das deutsche Bundesland Saarland hat eine Fläche von 2.568 km² Die Markgrafschaft Baden-Durlach umfasste etwa 1.631 km² und hatte 1746 ca. 90.000 Einwohner, d. h. das Fürstentum Fürstenberg war in der Mitte des 18. Jahrhunderts neben dem Herzogtum Württemberg und der Markgrafschaft Baden-Durlach das bedeutendste Territorium im schwäbischen Reichskreis.

Residenzstädte Von 1664 bis 1716 war die Residenz in Heiligenberg. 1716 bis 1723 waren die Residenzen der beiden Teil-Fürstentümer in Stühlingen und Meßkirch. 1723 verlegte Fürst Joseph Wilhelm seine Residenz von Stühlingen nach Donaueschingen, das auch nach dem Absterben der Linie Fürstenberg-Meßkirch die Residenzstadt des nun vereinigten Fürstentums blieb.

Territoriale Entwicklung Von 1664 bis 1716 umfasste das Fürstentum nur die der Linie Fürstenberg-Heiligenberg gehörigen Gebiete – insbesondere die Grafschaft Heiligenberg.

Von 1716 bis 1744 existierten die Fürstentümer Fürstenberg-Stühlingen und Fürstenberg-Meßkirch nebeneinander.

Nach dem Aussterben der Linie Fürstenberg-Meßkirch im Jahre 1744 vereinigte Fürst Joseph Wilhelm Ernst zu Fürstenberg-Stühlingen alle schwäbischen Besitzungen des Gesamthauses Fürstenberg.

Politisches Gewicht im Reich Das Fürstentum hatte auf dem Reichstag eine Virilstimme auf der weltlichen Fürstenbank. Im schwäbischen Kreis hatte Fürstenberg eine Stimme auf der Fürstenbank und fünf Stimmen auf der Herrenbank.s. Fickler S. 45/46 Fürstenberg gehörte als katholisches Haus im Reichstag zum Corpus Catholicorum.

Wappen mini|Wappen derer von Fürstenberg Das fürstenbergische Wappen führt Bestandteile des Wappens der Zähringer und der Grafen von Urach zusammen – beides Vorfahren des Fürstenhauses Fürstenberg. Der rote Adler im goldenen Feld kommt von den Zähringern, die Umrahmung mit blauem und weißem Pelzwerk (heraldischer Kürsch) ist dem unteren Teil des Uracher Wappens entlehnt.Friedrich Karl Fürst zu Hohenlohe-Waldenburg: Das Fürstenbergische Wappen. In: , 51. Band 2008, Donaueschingen 1880; S. 15f. Der Adler hat einen quadrierten Herzschild, der die Wappen von Werdenberg (silberne Kirchenfahne in rot) und Heiligenberg (schwarzer Schrägbalken) enthält.

Fürstenhaus Die Geschichte der Grafen von Fürstenberg reicht bis in das 11. Jahrhundert zurück. 1664 wurde Hermann Egon in den Reichsfürstenstand erhoben. Die bedeutenden Mitglieder des Fürstenhauses widmeten sich vornehmlich dem Dienst für die Häuser Wittelsbach und Habsburg und kümmerten sich relativ wenig um das Fürstentum, wo sie sich auch nur selten aufhielten. Die späteren Fürsten erwarben sich im Reich keine Verdienste mehr, entwickelten das Land jedoch auch wenig, sondern förderten die Künste.

Verwaltung Das Fürstentum war in 14 Oberämter eingeteilt (Hüfingen, Möhringen, Blumberg, Löffingen, Neustadt, Stühlingen, Heiligenberg, Trochtelfingen, Jungnau, Neufra, Wolfach, Haslach, Meßkirch, Engen).s. Asch: Art. Fürstenberg, S. 345.

Der Regierung in Donaueschingen gehörten ein Kanzler, drei Hof- und zwei Kammerräte sowie der fürstliche Archivar an. Ihr unterstanden das Hofzahlamt und die Finanzverwaltung.Meinrad Schaab, Hansmartin Schwarzmaier (Hrsg.) u. a.: Handbuch der baden-württembergischen Geschichte. Band 2: Die Territorien im alten Reich. Hrsg. im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Klett-Cotta, Stuttgart 1995, ISBN 3-608-91466-8, S. 345.

Rechtsordnung Das Fürstentum hatte bis zu seinem Ende kein Zivilgesetzbuch – auch nicht für einzelne Landesteile. Zu einzelnen Rechtsbereichen wurden Verordnungen erlassen, so z. B. die Forstordnung für die Landgrafschaft Stühlingen.siehe Anton Mayer: Beiträge zur Geschichte des badischen Civilrechts bis zur Einführung des neuen Landrechtes. Bellevue bei Constanz, 1844, S. 110–114 in der Google Buchsuche.

Finanzwesen Das Fürstentum war bereits um 1750 mit etwa einer Million Gulden verschuldet. Nach dem Regierungsantritt von Fürst Josef Wenzel (1762) stieg die Verschuldung stark an und belief sich bei seinem Tod (1783) auf 1,8 Millionen Gulden. Sein Nachfolger war gezwungen mit den Landschaften des Fürstentums über eine Sondersteuer zu verhandeln.s. Asch: Art. Fürstenberg, S. 346–347.

Münzwesen Kaiser Maximilian I. verlieh dem Grafen Wolfgang von Fürstenberg im Jahre 1500 das Münzrecht. Ferdinand II. und Ferdinand III. 1627 und 1642 dieses Recht für die Fürstenberger Grafen Wladislaw und Friedrich Rudolf. Ein Taler des Grafen Egon († 1635) ist die älteste bekannte Münze der Fürstenberger.Christian Jakob August von Berstett: Münzgeschichte des Zähringen-Badischen Fürstenhauses und der unter seinem Scepter vereinigten Städte und Landschaften, Herder, Freiburg im Breisgau 1846, S. 123 Die Grafen und Fürsten von Fürstenberg hatten jedoch nie eine eigene Münzprägeanstalt, obwohl es diverse Pläne dazu gab. Die Prägung der Fürstenberger Münzen erfolgte so vornehmlich in Stuttgart, München und Günzburg. Die letzten Fürstenberger Münzen ließ Fürst Karl Joachim mit der Jahreszahl 1804 prägen, nachdem zuletzt im Jahr 1790 für Fürstenberg gemünzt worden war. Gerechnet wurde grundsätzlich im süddeutschen System: 1 Konventionstaler (Konventionsfuß = 10 Taler aus einer Kölner Mark, der Taler zu 2 Gulden, der Gulden zu 60 Kreuzer). Zuletzt gemünzt wurden Taler, 20-, 10-, VI-, III- und Einkreuzermünzen. Die Nominale zwischen Taler und 10 Kreuzern wurden aus Silber, die VI- und III-Kreuzermünzen aus Billon gemünzt. Nur die Einkreuzermünzen bestanden aus Kupfer.Arnold, Küthmann, Steinhilber, Großer deutscher Münzkatalog von 1800 bis heute, 39. Auflage 2023, S. 152

Militärwesen Das Fürstentum Fürstenberg hatte Kontingente zu den Truppen des schwäbischen Reichskreises zu stellen. Nach dem Kreisbeschluss von 1732 waren dies im Kriegsfalle 380 Mann, die dem 2. Kreis-Infanterie-Regiment, und 68 Mann, die dem Kreis-Kürassier-Regiment angehörten.s. Zech, S. 8. Es war also aus einer Bevölkerung von ca. 80.000 ein Aufgebot von ca. 450 Mann zu stellen. In Friedenszeiten war die halbe Mannschaftsstärke in Garnison zu halten.

Kalender Im Fürstentum galt – wie im ganzen Reich bis 1582 – der Julianische Kalender. Während andere katholische Reichsstände den Kalenderwechsel rascher vornahmen, stellte das Fürstentum erst Ende 1583 um. Dabei ergaben sich auch noch unterschiedliche Stichtage für die verschiedenen Landesteile. Graf Heinrich von Fürstenberg legte für seinen Teil (die Baar und die Herrschaft über Wald) für den fest.Baumann: Einführung des gregorianischen Kalenders in der fürstenbergischen Baar 1583. In: V. Heft 1885, Tübingen 1885, S. 144–145 Graf Albrecht verfügte für das unter seiner Regierung stehende fürstenbergische Kinzigtal auf den den Kalenderwechsel. Für die Grafschaft Heiligenberg und die Herrschaften Jugnau und Trochtelfingen erfolgte die Umstellung auch Ende 1583, wobei die genauen Daten nicht bekannt sind.Georg Tumbült: Die Einführung des gregorianischen Kalenders in den fürstenbergischen Landen. In: Schriften des Vereins für Geschichte und Naturgeschichte der Baar und der angrenzenden Landesteile in Donaueschingen. XV. Heft 1924, Tübingen 1924, S. 83–85, (PDF)

Religion mini|Karte des Bistums Konstanz mit den Archidiakonaten Das Fürstenhaus und damit das Fürstentum blieben bei der katholischen Religion. Kirchlich gehörte das Territorium zur Diözese Konstanz (Archidiakonat Schwarzwald oder „vor Wald“ genannt), die 1821 – also nach der Mediatisierung des Fürstentums – aufgelöst wurde.

Wie in vielen Territorien war Juden zeitweise auch in Fürstenberg die Niederlassung gestattet und es wurden gegen entsprechende Bezahlung von den Fürsten Schutzbriefe ausgestellt. Am 1. April 1743 lief ein solcher Schutzbrief für die Juden ab und Fürst Joseph Wilhelm wies die Juden aus.

Die jüdische Gemeinde in Stühlingen hatte seit dem 16. Jahrhundert bestanden und zählte um 1700 etwa 25 Familien. Die Stühlinger Gemeinde hatte erst 1720 eine neue Synagoge gebaut.siehe Darstellung der Geschichte der jüdischen Gemeinde in Stühlingen auf der Homepage alemannia-judaica

Auch Juden in Donaueschingen, wo sie seit etwa 1650 ansässig und 1713 mit 18 Familien vertreten waren, mussten 1743 das Fürstentum verlassen.Geschichte der jüdischen Gemeinde siehe Darstellung der Geschichte der jüdischen Gemeinde in Donaueschingen auf der Homepage alemannia-judaica

Säkularisation der Klöster im Fürstentum Nachdem 1801 im Friedensvertrag von Lunéville zwischen Frankreich und Österreich große linksrheinische Gebiet des Reiches an Frankreich abgetreten wurden und das Reich zur Entschädigung der betroffenen deutschen Fürsten verpflichtet wurde, befasste sich der Immerwährender Reichstag mit dieser Entschädigungsregelung. Dies geschah durch Säkularisation kirchlicher sowie durch Mediatisierung kleinerer weltlicher Herrschaften bisheriger Reichsstände. Das Fürstentum Fürstenberg hatte keine linksrheinischen Gebiete verloren und daher auch keinen Entschädigungsanspruch. Nachdem die fürstliche Regierung Kenntnis erhielt, dass die auf dem Gebiet des Fürstentums liegenden Klöster dem Deutschen Orden als Teil seiner Entschädigung zugesprochen werden sollten, erhob das Fürstentum am 28. Oktober 1802 beim Reichstag seinerseits Ansprüche auf diese Klöster, um mit deren Einkommen und Vermögen Sozial- und Bildungseinrichtungen zu finanzieren.Beilagen zu dem Protokolle der außerordentlichen Reichsdeputation zu Regensburg. Regensburg 1803, Band 2 (Beilagen CI bis CC), Ziffer 173: Fürstlich-Fürstenbergische Vorstellung, die vorhabende Aufhebung der in seinen Landen befindlichen 8 Frauenklöster nebst einigen Hospitien betreffend. S. 252–254, Google-Buchsuche.

Nachdem der Deutsche Orden unter dem Einfluss seines Hochmeisters, Karl von Österreich-Teschen, auf seine diesbezüglichen Ansprüche verzichtet hatte,wohl ein Geschenk des Hauses Habsburg an das ihm treu ergebene Haus Fürstenberg fasste die fürstliche Regierung am 2. November 1802 nochmals nach.Beilagen zu dem Protokolle der außerordentlichen Reichsdeputation zu Regensburg. Regensburg 1803, Band 2 (Beilagen CI bis CC), Ziffer 174: Fürstlich-Fürstenbergische Vorstellung, eben diesen Gegenstand betreffend. S. 254–256 Google-Buchsuche. und in seiner 24. Sitzung vom 6. November 1802 beschloss die außerordentliche Reichsdeputation die Klöster dem Fürstentum zu übereignen.Protokoll der außerordentlichen Reichsdeputation zu Regensburg. Regensburg 1803, Band 1, 24. Sitzung, § 147 Fürstlich-Fürstenbergische Vorstellung, die innländischen Mediatklöster betreffend. S. 489 Google-Buchsuche.

Im November 1802 wurde das Vermögen der auf fürstenbergischem Territorium liegenden Klöster auf Anordnung von Fürst Karl Joachim zu Fürstenberg vorläufig in Besitz genommen. Ende des Jahres 1802 bzw. Anfang 1803 erfolgte die endgültige Inbesitznahme. Es handelte sich insbesondere um acht Frauenklöster (u. a. Kloster Friedenweiler, Kloster Neudingen).