Der Minister des königlichen Hauses war in Preußen zuständig für die Verwaltung der Krongüter und die Wahrung anderer königlicher Rechte.
Staatsrechtliche Stellung Das Hausministerium war bis zur Märzrevolution offiziell Teil des Staatsministeriums. Wegen seiner besonderen Aufgabe hatten die jeweiligen Amtsinhaber nur selten an den Sitzungen der Regierung teilgenommen.Acta Borussica 4/I. S. 27 Nach 1848 war der Hausminister formell eine mit dem Oberstkämmereramt verbundene Hofbehörde. Es war nicht mehr Teil des preußischen Staatsministeriums.Acta Borussica 6/II. S. 762
Aufgaben Dem Ministerium untergeordnet waren unter anderem das Heroldsamt, das Archiv des königlichen Hauses, die Verwaltung der Familiengüter sowie des Familienfideikommiss. Neben dem geheimen Kabinett diente es auch zur Erledigung von Gnadensachen und war zur Durchführung königlicher Befehle zuständig, die nicht in die Verantwortung der Regierung fielen.Caspar Bluntschli:Deutsches Staatswörterbuch 1864
Minister des königlichen Hauses Name Amtsantritt Amtsaustritt Bild Wilhelm zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein 1819 185190px|Ludwig von Massow 90px|Alexander von Schleinitz 90px|Otto zu Stolberg-Wernigerode Ludwig von Massow (interim) 1851 1851 Anton Graf zu Stolberg-Wernigerode 1851 1854 Ludwig von Massow (interim) 1854 1856 Ludwig von Massow 1856 1858 Alexander von Schleinitz 1861 1885 Otto zu Stolberg-Wernigerode 1885 1888 Wilhelm von Wedel 1888 1907 August zu Eulenburg 1907 1918
Dienstlokal Lange Zeit residierte der Minister im Berliner Stadtschloss, die Verwaltung war zeitweilig auf andere königliche oder sonstige Liegenschaften verteilt. Mit dem 1858 gekauften Palais in der Wilhelmstraße 73 bekam das Ministerium erstmals ein zusammenhängendes Dienstgebäude.
Einzelnachweise
Konigliches Haus Kategorie:Wilhelmstraße (Berlin)