Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mannheim (WSA Mannheim) war ein Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt in Deutschland. Es gehörte zum Dienstbereich der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, vormals Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest.

Durch die Zusammenlegung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter Mannheim und Freiburg ging es am 22. Oktober 2019 im neuen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oberrhein auf.

Zuständigkeitsbereich mini|Dienstgebäude in Mannheim Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mannheim war ab 1965 zuständig für die Bundeswasserstraßen Rhein von der deutsch-französischen Grenze bis Mainz (Weisenauer Brücke der A 60), die Altrheine Lampertheim und Stockstadt-Erfelden und den Neckar von der Mündung in den Rhein bis zur Abzweigung des Seitenkanals in Mannheim. Zum 1. Januar 1965 war das Wasser- und Schiffahrtsamt Speyer aufgelöst und seine Zuständigkeit vom Wasser- und Schifffahrtsamt Mannheim übernommen worden.Bundesbahndirektion Mainz (Hg.): Amtsblatt der Bundesbahndirektion Mainz vom 8. Januar 1965, Nr. 1. Bekanntmachung Nr. 1, S. 1.

Aufgabenbereich Zu den Aufgaben des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Mannheim gehörten: Unterhaltung der Bundeswasserstraßen im Amtsbereich Betrieb und Unterhaltung baulicher Anlagen, z. B. Schleusen, Wehre und Brücken Aus- und Neubau Unterhaltung und Betrieb der Schifffahrtszeichen Messung von Wasserständen Übernahme strom- und schifffahrtspolizeilicher Aufgaben.

Außenbezirke Zum Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mannheim gehörten die Außenbezirke in Karlsruhe, Speyer und Worms. Zum Außenbezirk in Worms gehörte auch die Außenstelle in Oppenheim. Der Außenbezirk Karlsruhe war zuständig für den Rhein von Rhein-km 352,07 (deutsch-französischen Grenze) bis Rhein-km 393,4. Der Außenbezirk Speyer war zuständig für Rhein-km 393,4 bis Rhein-km 432,0 sowie den Neckar von der Mündung in den Rhein (Neckar-km 0,0) bis zur Abzweigung des Seitenkanals in Mannheim (Neckar-km 4,6). Der Außenbezirk Worms mit der Außenstelle Oppenheim war zuständig für: Rhein-km 432,000 – 493,500 Lampertheimer Altrhein km 0,000 – 4,700 Stockstadt-Erfelder Altrhein km 0,000 – 9,800 Oppenheimer Hafen bei Rhein-km 480,500 Goldgrundhafen (Altarm, Einmündung bei Rhein-km 484,030) Mühlarm Nackenheim und Nachengasse (Nebenarm, Abzweig bei Rhein-km 484,900, Einmündung bei Rhein-km 488,300)

Kleinfahrzeugkennzeichen Den Kleinfahrzeugen im Bereich des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Mannheim wurden Kleinfahrzeugkennzeichen mit der Kennung MA zugewiesen.

Einzelnachweise

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