Das Umweltauditgesetz (UAG) dient in Deutschland der Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009.Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG (Umweltauditgesetz – UAG); Art. 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umweltauditgesetzes vom 6. Dezember 2011,
Es setzt wesentliche Teile des Europäischen Umweltmanagementsystems (EMAS) um. Dies wurde von der Europäischen Union entwickelt und ist ein Gemeinschaftssystem aus Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung für Organisationen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen.
Im Umweltauditgesetz ist u. a. das Zulassungs- und Aufsichtssystem für die Umweltgutachter geregelt. Es konstituiert den Umweltgutachterausschuss (UGA), der die Aufgabe hat, das Bundesumweltministerium im Bereich dieses freiwilligen Öko-Audits zu beraten, Richtlinien zur Anwendung des Umweltauditgesetzes zu erlassen und die Verbreitung von EMAS im Bundesgebiet zu fördern.
Weblinks Text des Umweltauditgesetzes
Einzelnachweise
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